Angenommen, eine Privatperson bestellt eine Ware beim Großhändler oder Hersteller, ohne sich an den Hinweis "nur an Unternehmen" zu halten, und der Großhändler bzw. Hersteller geht darauf ein. Der Warenpreis ist brutto angegeben und wird brutto bezahlt. Als Empfänger gibt der Käufer seine Anschrift bei seinem Arbeitgeber an. Macht sich der Käufer alleine durch die Bestellung strafbar? Und wenn der Großhändler tatsächlich liefert?
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