Im ADAC-Musterkaufvertrag von privat an privat ist unter 3.2 die Vorbesitzerzahl einzutragen:
dass das Kfz
...
___ (Anzahl) Vorbesitzer (Fahrzeughalter einschl. Verkäufer) hatte.
Natürlichsprachlich ist der gegenwärtige Besitzer (just vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages) kein Vorbesitzer, aber im gegebenen Fall durchaus zugleich ein Fahrzeughalter und ein Verkäufer. Beachte, dass die obige Formulierung mehrdeutig ist: Fahrzeughalter und Verkäufer sind sowohl Singularformen als auch Pluralformen, und der Klammerinhalt kann eine Erläuterung oder einen Zusatz bedeuten.
Zählt also der gegenwärtige Verkäufer (also der, der den Vertrag mitunterschreibt) dazu oder zählen nur die alten Verkäufer dazu? Bitte unbedingt Rechtsprechungen und Rechtinterpretation dazu mitangeben (sonst ist ihre Antwort nutzlos).