Zulässigkeit von Kopplungsgeschäften bei Kredigewährung??
Hallo zusammen!
ist es eigentlich zulässig, wenn eine Bank im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe den Kunden zum Abschluss einer Lebenversicherung aus dem eigenen Hause als Tilgungsersatz "zwingt"?
Konkreter Fall: Der Kunde hat einen Finanzierungsbestätigung der Bank. Man hat sich über LV als Tilgungsersatz unterhalten und der Bankberater legt gleich ein LV-Angebot seiner Versicherung vor. Der Kunde bringt einen Gegenangebot für die LV und der Banker sagt, das eine andere LV, als "seine" nicht als Tilgungsersatz angenommen würde!
Ich dachte immer, das sei verboten, habe beim googeln aber nichts darüber gefunden...!
Danke Martin
2 Antworten
Das kann man so nicht eindeutig beantworten, weil die LEbensversicehrungen auch völlig gleich sein müssen. Also direkt vergleichbarer Tarif, gleiche Laufzeit, gleiche Bonität usw.
Man kann also nciht eine (um es extrem darzustellen)Fondspolice, statt einer Normalpolice anbieten.
Grundsätzlich dürfen nach Angaben der Verbraucherzentrale keine Kopplungsgeschäfte getätigt werden. Leider ist es in der Praxis so, dass die Bankangestellten immer wieder neben dem eigentlichen Darlehen eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag anbieten bzw. vorlegen. Viele Kreditnehmer unterschreiben dann aus der Angst den Kredit nicht zu bekommen den Vertrag.
IdR gehen die Banken bei entsprechenden Verträge der Konkurrenz hin und erhöhen dann die Hypothekenzinsen. Ich würde mir dann überlegen, ob ich mich so unter Druck setzen lasse, denn solche Bankgeschäfte sind auch eine Sache des Vertrauens...was passiert, wenn mal während der Vertragslaufzeit Schwierigkeiten auftreten?? Also dann lieber die Finger davon lassen...