Muss man als Kunde von der Bank schriftlich informiert werden, wenn der Dispo verringert wird?
Muss man als Kunde von der Bank schriftlich informiert werden, wenn der Dispo verringert und angepasst wird? Kann das auch in Form eines Kontoauszuges ausreichend sein?
2 Antworten
Die Höhe des Dispositionskredites ist meist nicht bei der Kontoeröffnung schriftlich festgelegt, sondern wird anhand deiner regelmäßigen Kontobewegungen von der Bank eingeräumt. Dieser wird anschließend auf deinem Kontoauszug vermerkt.
Die Bank kann die Höhe des Dispo im eigenen Ermessen verringern und gibt dir das normalerweise über den Kontoauszug bekannt. Eine separate Benachrichtigung gibt es darüber allerdings nicht.
Die Bank MUSS informieren und sie muss es schriftlich tun.
das kann sie auch über den Kontoauszug, denn das ist auch eine Schriftform. Denn sie kann sicher sein, dass Du diese Information erhältst, spätestens über den Zwangsauszug. I.d.R. wird sie Dir das aber sehr viel schneller mit ggf. einem Sonderauszug mitteilen.