Wohnungsbauprämie: Was, wenn das Limit überstiegen wird?
Wikipedia: "Personen, deren zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr 25.600 € (Alleinstehende) übersteigt, haben keinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie"
Wenn ich noch keine Einkommensteuererklärung gemacht habe, dann weiß ich ja nicht ganz genau, wie hoch das zu versteuernde Einkommen genau ist.
Was ist, wenn ich jetzt für letztes Jahr die Wohnungsbauprämie beantrage und dann nach der Steuererklärung feststelle, dass ich knapp über dem Limit bin? D.h. ich bin mit meinem Einkommen ganz knapp drüber, gehe aber eigentlich davon aus, dass ich Werbungskosten geltend machen kann und dann auch drunter bin. Könnte ja aber sein, dass die nicht anerkannt werden.
1 Antwort
Ganz ruhig - keine Panik
das kommt öfter vor. Bausparkasse und Finanzamt kommunizieren miteinander - und dann wird die WoB, die vorgemerkt war, einfach wieder gestrichen.
Man kann schließlich nicht vom Steuerzahler erwarten, dass er sein zu versteuerndes Einkommen auf'n Cent selbst schätzen kann. Dafür ist das Finanzamt zuständig.