Antwort
Also grundsätzlich besteht ein Wohngeldanspruch nicht, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens (so der Gesetzestext). In den aktuellen Wohngeldanträgen (zumindest bei meiner Stadt) gibt es ein Feld, wo man Angaben zum Vermögen machen muss. Aber nur dergestalt, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist oder nicht (ja oder nein-Kreuzchen), wobei dieses in der Summe den Wert von 60.000 EUR für das erste und 30.000 EUR für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigen muss.