Wird ein minijob auf das Wohngeld angerechnet?
Hallo ihr lieben,
Ich befinde mich zurzeit in Elternzeit.
Mein Mann ist voll Berufstätig.
Wir haben zwei Kinder und ich habe Wohngeld beantragt. Ich denke das ich das Wohngeld bewilligt bekomme da ich dieses schonmal erhalten habe nur durch Umzug einen neuen Antrag stellen musste.
Ich würde gerne wissen ob ich zusätzlich in meinen Job auf 520€ Arbeiten kann ohne das es Auswirkungen auf das Wohngeld hat ?!
Oder wie viel ich dazu verdienen dürfte ohne das es angerechnet wird ?!
vielen Dank, viele Grüße
2 Antworten
Wenn dadurch das Gesamteinkommen von euch soweit erhöht wird, dass ihr rausfallt, klar!
"Für den Antragsteller liegt die Grenze in der Regel bei 60.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied bei 30.000 Euro. In manchen Fällen ist auch ein noch höheres Vermögen kein Problem. Wichtig ist aber: Vermögen darf nicht verschwiegen werden – auch wenn es deutlich unterhalb der Freigrenze liegt."
Zur Wohngeldberechnung wir das Einkommen aller Bewohner der Wohnung herangezogen.