Wird das KFZ bei Beantragung und Bezug von Bürgergeld angerechnet?

2 Antworten

Ungefährer aktueller Zeitwert des Autos (geschätzt durch Autoverkäufer im Internet): 15.000,- EUR

https://www.morgenpost.de/politik/article234264651/hartz-4-und-vermoegen-so-viel-geld-ist-erlaubt-ersparnisse.html

Was unter "Angemessenheit" konkret zu verstehen ist, wird im Merkblatt nicht definiert. Bei Autos gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ein aktueller Verkehrswert von 7500 Euro als angemessen für Hartz-IV-Empfänger.


Fra0413S 
Beitragsersteller
 22.01.2024, 14:33

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Ich frage mich nur noch, was dann in der sogenannten Karenzzeit gilt. Diese würde sich nämlich bei Weiterbeantragung von Bürgergeld verlängern. Gilt dann auch dieser aktuelle Verkehrswert?

Danke im Voraus für Deine nochmalige eventuelle Rückantwort :).