Wird das KFZ bei Beantragung und Bezug von Bürgergeld angerechnet?
Hallo Leute,
ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:
Nach einer Fortbildung über das Aufstiegs-BAföG (5 Monate Dauer) und vorherigem Bezug von Bürgergeld, beantragt er jetzt nach Beendigung der Fortbildung zum Fachwirt weiter Bürgergeld, da er bisher noch keine Arbeit gefunden hat (Weiterbewilligungsantrag).
Sein KFZ wurde mit der letzten fälligen Rate von dem Sterbegeld seiner Eltern (= selbst von den Eltern angespartes Geld, um ihre eigene Erdbestattung zu finanzieren) bezahlt bzw. finanziert, damit das Auto ( jetzt im Besitz und Eigentum meines Bekannten!) späterhin verkauft werden kann, um die Schulden bei den Eltern zurückzuzahlen und evtl. noch etwas mehr davon für den eigenen Lebensunterhalt zurückzubehalten.
Sprich: das Fahrzeug ist nicht voll und ganz durch meinen Bekannten finanziert und abgezahlt worden (etwa 40 % von seinen Eltern!). Ungefährer aktueller Zeitwert des Autos (geschätzt durch Autoverkäufer im Internet): 15.000,- EUR (da es ein VW ist, und deutsche Fahrzeuge teuer in der Anschaffung sind).
Meine Fragen:
Kann das Jobcenter bei weiterem Bezug von Bürgergeld das Auto generell mitanrechnen bzw. den Verkauf erzwingen, da es ja Vermögen darstellt, obwohl es für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen und evtl. späterer Arbeitsstelle benötigt wird und die Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle nach Fortbildung größer ist als vor der Fortbildung?
Ich habe meinem Bekannten gesagt, dass ja während der Fortbildung Aufstiegs-BAföG u. a. auch zum Lebensunterhalt monatlich für fünf volle Monate gezahlt wurde. Die Karenzzeit (sog. Schonfrist) verlängert sich bei ihm dadurch um diese Monate, da er in diesen fünf Monaten kein Bürgergeld bezogen hat. Somit wäre es denkbar, daß die Angemessenheitsgrenze beim Besitz eines KFZ noch nicht so berücksichtigt würde (= bis zu welcher Grenze ein KFZ als angemessen gilt o. nicht-man es also behalten darf oder nicht; ich sagte ihm, dass diese mal bei ca. 7.500,- Euro lag und jetzt evtl. höher ist, das wisse ich aber nicht so genau, sagte ich ihm).
Darf das Jobcenter ihm überhaupt die Mobilität in der Art einschränken, dass sie ihm das Auto wegnehmen?
Vielen lieben Dank für Eure Antworten im Voraus :)
2 Antworten
Ungefährer aktueller Zeitwert des Autos (geschätzt durch Autoverkäufer im Internet): 15.000,- EUR
Was unter "Angemessenheit" konkret zu verstehen ist, wird im Merkblatt nicht definiert. Bei Autos gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ein aktueller Verkehrswert von 7500 Euro als angemessen für Hartz-IV-Empfänger.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich frage mich nur noch, was dann in der sogenannten Karenzzeit gilt. Diese würde sich nämlich bei Weiterbeantragung von Bürgergeld verlängern. Gilt dann auch dieser aktuelle Verkehrswert?
Danke im Voraus für Deine nochmalige eventuelle Rückantwort :).
15.000 ist laut gesetzgeber noch drin