Nach dem Deutschen Mieterbund zählen jedoch Zubehör Räume wie Dachboden, Keller, Waschküche, Trockenraum oder Garage bei der Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche nicht mit. Auch die Fläche des Treppenhauses wird im Mietvertrag nicht einberechnet. Vergewissern Sie sich also sehr genau, ob der Vermieter diese Räume nicht versehentlich mit in die Kalkulation einbezogen hat.
Zu 100 Prozent: alle Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern, inklusive Flur, Bad, Küche, WC, Abstellkammern. Wintergarten, falls beheizbar.
Zur Hälfte: die Grundfläche von Räumen, die zwischen 1,00 und 1,99 Meter hoch sind (wichtig bei Schrägen). Wintergarten, falls nicht beheizbar.
Zu einem Viertel: Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten. In Ausnahmefällen wird ein höherer Anteil (maximal 50 Prozent) berechnet.
Nicht berücksichtigt werden: Raumabschnitte unter einem Meter Höhe, Garage, Keller, Dachboden, Heizungsräume, Geschäftsräume, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung.
http://www.mieter-themen.de/article604.html