Nach dem Deutschen Mieterbund zählen jedoch Zubehör Räume wie Dachboden, Keller, Waschküche, Trockenraum oder Garage bei der Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche nicht mit. Auch die Fläche des Treppenhauses wird im Mietvertrag nicht einberechnet. Vergewissern Sie sich also sehr genau, ob der Vermieter diese Räume nicht versehentlich mit in die Kalkulation einbezogen hat.

Zu 100 Prozent: alle Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern, inklusive Flur, Bad, Küche, WC, Abstellkammern. Wintergarten, falls beheizbar.

Zur Hälfte: die Grundfläche von Räumen, die zwischen 1,00 und 1,99 Meter hoch sind (wichtig bei Schrägen). Wintergarten, falls nicht beheizbar.

Zu einem Viertel: Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten. In Ausnahmefällen wird ein höherer Anteil (maximal 50 Prozent) berechnet.

Nicht berücksichtigt werden: Raumabschnitte unter einem Meter Höhe, Garage, Keller, Dachboden, Heizungsräume, Geschäftsräume, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung.

http://www.mieter-themen.de/article604.html

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Das Sparbuch weist die Geldbewegungen (Einzahlungen, Auszahlungen, Zinsen usw.) eines Sparkontos aus. Ein Sparkonto wird für jede Spareinlage, der wohl am meisten verbreiteten Form der Geldanlage in Deutschland, geführt. Von einer Sparkasse ausgegebene Sparurkunden tragen in der Regel die Bezeichnung „Sparkassenbuch“. Dabei kann zwischen Namenssparbuch und Überbringersparbuch unterschieden werden.

Das Namenssparbuch läuft auf ein oder mehrere Personen welche berechtigt sind Behebungen zu tätigen.

Das auf den Überbringer lautende Sparbuch ist ein Wertpapier und kann formlos durch die einfache Übergabe an andere Personen übertragen werden. Dieser Vorteil ist jedoch mit dem Risiko verbunden, dass jede beliebige Person, welche auf irgendeine Weise in den Besitz des Sparbuches kommt, Behebungen tätigen kann.

http://www.tagesgeldvergleich.net/tagesgeldvergleich/sparbuch.html

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