Wiederspruch Kindergeldzuschlag?
Hallo zusammen, ich bin alleinerziehend Mama in Elternzeit. Vorher habe ich zusätzlich zu meinem Gehalt Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen. Wohngeld bekomme ich auch nach wie vor nur der Kinderzuschlag wurde mit der Begründung das mein Elterngeld mit 320 Euro nicht dem Mindesteinkommen entspricht abgelehnt. Ich habe direkt Einspruch eingereicht und mir eine Putzstelle gesucht damit ich auf die 600 Euro brutto komme. Habe ich damit ein Anspruch ab dem Einspruch oder erst wieder in 6 Monaten. Mir wurde gesagt das immer nur die 6 Monate vor Bewilligung berücksichtigt werden können.
1 Antwort
Um Kinderzuschlag zu erhalten, muss das monat- liche Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro betragen.
Wenn dein Bruttoeinkommen bei wiederholter Antragstellung nicht der gesetzlichen Bestimmung entsprach, wird er abgelehnt. Da nutzt auch kein Widerspruch, denn du kannst schließlich nicht rückwirkend das höhere Bruttoeinkommen angeben. Der Bearbeitungsstand war zu dem Zeitpunkt ja kein anderer. !
Es sei denn du hattest den Job bereits und nur vergessen im Antrag anzugeben.
Ein neuer Antrag wird geprüft und ab Zeitpunkt der erneuten Antragstellung berechnet ....wird also nicht rückwirkend bewilligt !
👋