Die erste Frage die sich stellt : Was haben Sie selber zuletzt Ihre Kfz Versicherung inne gehabt ? Alte Unterlagen nicht mehr vorhanden ? Fündig wird von schon einmal in älteren Steuererklärung, da KfZ HP namentlich absetzbar ist oder alten Kontoauszügen ! Sollten Ihre Prozente mehr als sechs Jahre und sechs Monate alt sein (mit wieder reaktivieren und übertragen dürfen es maximal sieben Jahre sein ) , wird es wohl Essig werden mit dem wieder aufleben ..Ansonsten , wenn es über die eigen Person angemeldet werden soll : Führerschein Regelung & Nachweis über den Vertrag des Ehegatten immer regelmässig mitgefahren zu sein..dann ergibt sich meist eine ähnliche SF Klassifizierung !

In diesem Sinne

HG DerMakler

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Wie in vielen kurz vorab angebotenen Absicherung trennt sich die Spreu vom Weizen ,wenn man hinterher genau nachgeschaut hat ..denn :

In den meisten Fällen einer Reisegepäckversicherung sind so hübsche Sachen wie Einfacher oder Trick Diebstahl nicht mitversichert , das "auch" berufliche genutze Lap Top ausgeschlossen oder nur bestimmte Versicherungshöchstsummen bei einzelnen Werten wie Schmuck oder Bargeld versichert ..so bekommt man auch "nur" den Zeitwert der entwendeten Sachen wieder !

Der eigenliche Sinn dieser Versicherung ist der Verlust von Gepäck zwischen Start und Zielflughafen ,sind Sie aber hier meist zum Teil von der Haftung des Reiseveranstalters ( siehe aktuelle E .U. Rechtssprechung ) überholt worden !

Ebenso erstrecken sich die meisten Gepäckversich. nur auf europäische Länder ..außereuorpäisch kostet mehr ..sehr viel mehr !

Sie haben keine Hausrat ? ..dann ist eine Reisegepäckversicherung Ihre Absicherung " hab ich schon des öftern gehört und gelesen " Blödsinn ! Sie haben keine Hausrat ? Dann wird es Zeit ! sollte es heißen ! Verlust durch Feuer od. EINBRUCH/ DIEBSTAHL sind über die Hausrat mitversichert ! Meist ist der Passus "geschlossene Räume" sehr wichtig !

Wer Vielflieger ist oder aus beruflichen Gründen massig unterwegs ,sollte so schnucklige Sachen wie Einfacher / Trick -Diebstahl ( Kofferklau oder die berühmte Kamera die beim Eisessen daneben lag ..) , Diebstahl aus Hotel / KfZ / Wäscheleine (kein Scherz..!) mitversichert haben !

Berufliche genutze wertvolle Dinge sollten seperat versichert werden..aber das führt hier jetzt zu weit !

In diesem Sinne

HG DerMakler

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Hmm, zwar hat der (einizge ) Kollege im Bunde alfalfa schon die sinnigste Antwort verfasst , gebe aber immer zu bedenken ,das man zunächst in seinen vorhandenen Auslandsschutz schauen sollte , denn in Auslands Zusatz Policen sollten Zahnersatz oder Rückholung sehr gut mit versichert und geregelt sei..die ansonsten in meiner PKV generell sehr umfassend schon mitversichert sind..und das sind nur zwei Unterschiede ..

Also nachschauen und dann wenn nicht vorhanden eine zusätzliche ASK abschließen ..

In diesem Sinne

HG DerMakler

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In der Regel , je nach Versicherer, zwischen 6 - 12 Monate ! Allerdings verlangt der Versicherer ein Attest der Arztes , der auch die Verbesserung der Lunge ect. Feststellt ! HG DerMakler

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Manchmal schüttele ich den Kopf ,das die einfachste Frage nicht mit einer klaren Antwort geklärt werden kann : Sie müsste lauten "Schauen Sie bitte in Ihre Defintion zu Ihrem Vertragsbedingungen unter dem Punkt Berufsunfähigkeit "!

Hier mal drei Beispiele :

Versicherer xxxx Beispiel 1: Alt und mit abstrakter Verweisungsmöglichkeit:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Versicherer xxxBeispiel 2: ****Mittelalt und ohne abstrakte Verweisungsmöglichkeit:** ** Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf auszuüben.

Versicherer xxxxBeispiel 3: Neuer, ohne abstrakte Verweisungsmöglichkeit und konkreter definiert:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben.

d.h. Beispiel 3 sollten Sie auf jeden Fall besitzen und den Zusatz** **wenn sie zu 50 % Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können**** und als einer der wichtigsten Punkte "***den Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit"*** mitversichert haben !

Wussten Sie ,das der Berufsverband der deutschen Versicherungsmakler eine S.B.U. nur dann empfiehlt ,wenn sie mindestens nach einer Charta ,die erstellt wurde, 22 wichtige Pukte erfüllt , das fängt damit an ,das sie selbständig als Vertrag bestehen sollte bis hinzu zu Bsp.** **Infektionsklauseln, Bedinguns Update**** mit integriert haben sollten ..ect..so sollte auch ein Berufswechsel (sie werden Sprengstoffmeisterin..!! ) dem Versicherer nicht dazu verführen ,ihnen die Leistung zu verweigern !

Bitte suchen Sie zur Überprüfung Ihres Vertrages einen fachkundigen Makler auf oder kontaktieren ihn per Email / Telefonat ,gehen mit Ihm Ihrem Vertrag druch ,damit Sie sich Klarheit verschaffen können !

In diesem Sinne

HG DerMakler

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Einzig allein die IHK und Bafin , mal ganz von einer regulären Anzeige, können hier Einhalt gebieten ! Die Geschichte den beiden Institutionen mitteilen . Da Frankreich auch ein Meldesystem hat ,wird das die Kollegen dort ebenso interssieren (über IHK ) !

Wenn man solch Geschichten erzählt oder zur Anzeige bringt ,sollte man Zeugen ,Geschädigte vorweisen können, nicht erbrachte Beratungsprotokolle oder erstellte Ratschläge / Abschlüsse ,die er auf Grund seiner Berufsprofessionalität nicht geben dürfte und doch vermittelt hat (z.Bsp. Anlagen, Baufinanzierungen )

..und dann setzt sich alles in Gang..

HG DerMakler

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Zunächst zahlt Ihre eigne Hausratversicherungen zum Neuwert Ihren Leitungswasser in der Wohnung ,auch wenn Fremdverschulden vorliegt ! Das holt sich dann hinter den Kulissen Ihr Versicherer bei der Wohngebäudeversicherung und in großer Teilen bei der Haftpflicht Versicherung des Verursachers wieder !

Für sie ist nur wichtig ,das sie den Neuwert über den eignen Versicherer ersetzt bekommen , der Haftpflichtversicherer des Verursachers würde nur den Zeitwert ersetzen der beschädigten Sachen in Ihrer Wohnung !

HG DerMakler

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Zunächst stellt sich die Frage ,wie lange läuft die BAV schon, wie hoch ist die B.U. Rente und bis wann soll sie ,wenn man sie in Anspruch nimmt ,denn laufen ? ..Endalter 60 ? 62 ? 65 ?

Aus bestehenden BAV Verträgen eine Berufsunfähigkeit zu entnehmen wird von den meisten Versicherer abgelehnt oder nur zähneknischernd entgegen genommen ,da die Vereinbarungen , die Neukalkulation und die veränderten Konditionen zu Gewinnen ,Abläufen , Risikoanteilen von allen (!) gegen gezeichnet werden müßte (AN / AG) und meist auch für den Kunden eine Verschlechterung darstellen, weil er dann aktuelle Garantiewerte in Kauf nehmen muss !

Meist stellt sich auch die Frage , ob ein jetziger Eintritt (höheres Eintrittsalter ,Gesundheitszustand ) für eine S.B.U. sich rechtfertigen..

Aber wie gesagt : Dazu müßte man die Einzelheiten des Vertrages kennen..

HG DerMakler

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Bitte melden Sie die Katzenklappe Ihrer Hausratversicherungen ! Einige bestehen darauf laut VHB ( dort werden Katzenklappen als bauliche Veränderungen benannt !) andere nicht !

Denn keiner kann nämlich sagen ,was eine ordnungsgemäß angebrachte Klappe darstellt ! Allein ob die Verdeckung aussen oder innen angebracht wird , scheidet die Geister !

Was soll passieren ? Wenn es der Hausratversicherer weiß, sind sie auf der sicheren Seite ! Das keine Pflicht der Meldung besteht , heißt noch lange nicht ,das kein Risiko erhöhung darstellt ! Der Versicherer hilft Ihnen hier auch weiter !

HG DerMakler

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Nein ! Wenn ich als Fachmann immer wieder höre ( entweder durch Presse, BdV oder kluge Ratschläge von meist Halbexperten..) das man es tun sollte , finde ich sollte man ebenso die Gegenargumente sprechen lassen , bei solch klugen Ratschlägen, denn zunächst erschließt sich einem nicht der Grund als Single :

  • die Bundesregierung hat schon lange über die GKV die Sterbegelder ganz aufgehoben und somit zählt für jeden in meiner Familie die Erbfolge sollte ich dennoch versterben und die Stadt meine Beerdingung spendieren bzw. meine eigne Verwandschaft mich nicht nur finanziell zu Grabe müsste..Laut der GDV kommen in der Regel zwischen 4200 - 7500,- € im Schnitt auf die Nachfahren nach mir zu , von Wohnungsauflösung (drei Monate Miete weiterzahlen ..) bis hinzu allerei Verpflichtungen ,die sich bei mir angesammelt haben ,ausser dem Bankkredit ( eigne Risikoversicherung) Übrings ist hier die Formel : Erbe ausschlagen ,dann keine Kosten für mich / Verwandschaft / Nachfahr nicht richtig !

  • das Argument das bestimmte Beerdigungsformen günstiger sein ,so das man das "vom Sparbuch bezahlen kann" kann ,ebenso harnebüschen . Eine vernünftige Urnenbestattung ist mit ca. 3500,- im Schnitt meines Erachtens nicht "günstig" ,die zusätzlichen Kosten nicht inklusive ..!

  • Wer sagt mir ,das ich meine Pläne nicht ändere im Leben ? Eigentum , Heirat Nr. 2 , Kinder ?? ..und dann fange ich mit neuer Risikoversicherung ,neuem Eintrittsalter & Gesundheitszustand wieder von vorne an ..? Hmm, na dann !

  • Ich kann Risikoversicherung ändern lassen (Summe anpassen) ,auch später ab 60 ? 65 ? eine andere Vorsorgeform wählen , um mein "Recht auf Ableben" geregelt zu wissen ..was ist daran falsch, nicht andere dafür in die Bresche springen zu lassen?

Der BdV bezeichnet Risikoversicherungen für Single "als Witz am Kunden" und Sterbegeld für ältere Menschen als "Nonsens" (Zitat Herr Kleinlein) ..das erste Verfahren (einer älteren Dame wurde empfohlen Ihre gesamten Sterbegeld Vorsorgen zu kündigen und ein Sparbuch anzulegen..sechs Monate später verstarb die Dame und die Familie blieb auf einer hohen Summe durch die Beerdigung & Auflösung sitzen ) wegen Falschberatung läuft schon...

HGDerMakler

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Ja, dem wird so sein ! ..und ja ,sie werden nicht unerheblich sein , da es nicht ,wie es eigentlich von der Dame die geklagt (in einher mit der VZ Dänemark ) hatte und somit auch Recht bekam , ungesetzt wird ,wie der Anspruch /Grundgedanke hierzu gewesen wäre ..

Es wird Mischkalkulationen geben , somit werden die Standard gemässe A Gefahrengruppierungen für Frauen alle aufgehoben . Man munkelt je nach Produkte ,Umfang, Leistungen & Service könnten 71 % Beitragssteigerungen drin sein, manche rechnen im Schnitt 38 % !

HG DerMakler

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Die Aussage von mig112 kann man nur unterstreichen ! Viele Vergesssen auch demnach das daß Wörtchen "Unfall" vor allem steht bei einer Unfallvorsorge ,somit auch der Unfalltod abgesichert und nicht wie bei einer Risikoversicherungen der "reguläre" Tod !

Außerdem ist die Vorauszahlung auf die Todesfallleistung solange die entgültige Invaliditätsumme noch nicht fest steht, ein praktikable Leistung in der Unfallversicherung ! Denn die Feststellung kann bis zu 1 Jahr und drei Monate dauern bei z.Bsp. komplizierten Trümmerbrüchen ,Versteifungen oder Verlusten von Körperteilen !

HG DerMakler

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Versicherer wie Generali, Continentale , Volkswohlbund sind natürlich bestrebt im wichtigen Kundenklientel der selbst.Berufsunfähigrente ,gerade bei jungen Kunden Ihre Makranteile auszubauen , indem sie Einsteigertarife anbieten !

Hinzu kommen die drohenden Umstellungen ins Unisex Univerum ab Dezember !

Frage die sich immer bei Kunden hierbei aufdrängt : Sind günstige Einsteigertarife für die Zukunft nicht zu teuer, wenn sie innerhalb von 10 Jahren angeglichen werden ? ..und was sagen die Bedingungen aus ?

Wenn man Veranstaltungen der z.Bsp. der drei oben genannten zu diesem Thema besucht, gehen Generali und Volkswohlbund sehr nüchtern damit um, die Continetale beweiräuchert sich gerne mal als den neuen Erfinder, zeigt aber auch ,das Ihre neu ausgerichteten Tarife "dazugelernt" haben !

Fakt ist aber , das in die Zukunft geschaut, keiner der "regulären" Anbieter für Berufseinsteiger ,die keine Einsteigertarife (Beiträge) anbieten, auf die Laufzeit hin gesehen wesentlich günstiger wären, im Gegenteil es hält sich die Waage bzw. sind zwischen 2-6 % teuerer..! Voraussetzung ist immer : Die Beiträge bleiben so attraktiv kalkuliert wie jetzt (Unterschied Brutto zu Nettobeitrag !)

Was ist mit den Begingungen ? : In der bei Makler gerne genommen 64 Punkte Charta erfüllen auch hier unsere "Einsteiger Anbieter" zwischen 89 -93 % aller wichtig genannten Punkte . Dies mag aber eher daran liegen, das alle Ihre Bedingungen nicht wie früher jedes Jahr sondern fast alle drei Monate neu modifizieren !

Dies aber ersetzt aber weder die Beratung bei einem Makler mit Fachkompetenz noch sollte es die Auswahl auf diese Herrschaften focusieren, denn zuviel persönliche Einflüsse beim Kunden (Beruf / Gesundheitszustand / Einschränkungen) können auch ganz schnell dazu führen ,das weder der Einsteigertarif noch einer der genannten Versicherer "mein" auserwählter S.B.U. Versorger ist..

HG DerMakler

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GaLa Bau , Gärtnerei , Florist war und ist immer schon etwas "Besonders" gewesen !

Der die erlernte oben genannten Beruf(e) sind laut IHK landwirtschaftliche Kammerberufe ,die (eigentlich) in die Pflichtversicherung der KVLG führen . Befreiungen gelten nur unter dem Passus ,denn RHWWW genannt hat ,wie z.Bsp. das ein Mindestbruttoumsatz von 30 000,- € anfällt !

Da aber mittlerweile viele Bundesländer / Regionen zusätzliche "Erleichterungskriterien" mit aufführen ,sollte man sich bei der ortsüblichen IHK / KVLG "nachfragen" . In der Vergangenheit hat der Beitragssatz (dem meist gängigen erst 50 v. 100 ,dann 75 von 100 % der Umsätze / Einnahmen, auch für Familienangehörige / Beschäftigte ) zu erheblichen Zahlungsschwierigkeiten geführt ..

Bestimmte Umfirimierungen, Änderungen des Familienstatus ect.konnten schon einmal aus der "Pflichtfalle " helfen ! Ich drücke es demnach so krass aus, weil die KVLG einer der wenigen GKV Systeme ist ,die Familenangehörige besser stellt ,als den Unternehmer die Sie im Hauptsegment versichern soll ! 11 Zusatzleistungen wurde seit 1952 gestrichen ,darunter die Zahlung des Tagesgeldes nach 29 Tagen , der Beitragssatz hingegegen bleibt aber eklatant hoch !

Keine KVLG hat einen vernüftigen Rückdeckungssatz (Alterrückstellung zur späteren KvdR der LG sowie für Notmaßnahmen sollten überdurchschnittliche viele Versicherten an schweren Krankheiten erkranken..) aus den Beiträgen nachweisen können, so ist auch die Aussage das hier die Beiträge nicht stärker steigen als in der eigen gewählten PKV laut Pressetexte nicht haltbar ! Einzig allein die KVLG Hamburg konnte im Stresstest einen einigermaßen vernüftigen Prozentsatz nennen !

Fragen sie nach , überprüfen sie Ihre Möglichkeiten wie oben genannt und klären dann mit einem KV Profi zusammen , ob Möglichkeiten bestehen und sie auch durch Eintrittsalter ,Familienwunsch oder Gesundheitszustand nicht doch nur ein gesprochenes Wort bleiben...

HG DerMakler

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Dies ist eine andere Form der Auslandskranken und wird nach Dauer des Aufenthalts (Privat ?) und des Landes berechnet (außereuropäisches Ausland ??) Einige versichern nach dem Wochen ,andere nach dem Tagesprinzip ! Entscheidend ist aber nicht nur der Beitrag ,sondern auch der Leistungsumfang ! Ist meist bei ambulanten & stationären Leistungen wenig Unterschied ,trennt sich bei Zahn & Zahnersatz ( Kieferorthopädie ?) die Spreu vom Weizen !

ASK Versicherer wie z.Bsp. Hanse Merkur .Münchener Verein und noch zwei andere schlagen sich auf Grund Ihrer Erfahrungen und Preis / Leistungsverhältnisse sehr gut bis gut

Versicherer wie die ERGO (DKV !) oder auch die hier benannte LVM oder auch die HUK sind wegen dem schlechten Leistungsumfang & Service nicht anzuraten ..

Klären Sie das bitte mit einem Profi im KV Bereich zusammen ! Allein die Länderauswahl bürgt Überraschungen !

HG DerMakler

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Vorsicht bei Online Abschlüssen ! Hier verkaufen gerne mal Versicherer Ihre ungeliebten (kleinen) Bruder der richtigen Unfallvorsorge , in dem nämlich "Freizeit" Unfälle nicht weltweit abgedeckt sind oder die Invaliditätsleistung ab 20 ? 30 ? % Invalidität erst greift..Finger weg von solchen Schwachsinnsprodukten ..

Hin zu einem Makler und nicht die passende Unfallvorsorge errechen & vergleichen & aussuchen lassen !

HG DerMakler

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Die Scheiben müssen alle !! oben sein ,die Türen zentralverriegelt, dann sprich von einem geschlossenen Cabrio ! Man kann nicht immer das Verdeck auf & zu machen oder in Sichtweite sein ,das wissen auch Versicherer ! Bitte auch vorab nochmal die AHB Kfz zu Ihrem Vertrag bei Diebstahl durchschauen ,ob genau dieser Passus so bei Ihnen vermerkt ist !

HG DerMakler

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Sie können beim Abschluss einer Wohngebäude Versicherung den Passus "Überspannungsschäden" mitversichern ! Anders wie bei der Hausrat werden hier nur aber die Schäden die am Haus und der befindlichen führenden elektrischen Leitungen (z.Bsp.unterputzde Kabel / Sicherungskasten im Keller !) und /oder derer angeschlossenen Geräte ( Satelittenschlüssel) versichert und werden zum Hausrat und derer z.Bsp. elektrische Geräte (Fernseher,Kaffeemaschine ect. ) in der Wohnung abgegrenzt , da hier auch die Überspannungsschäden freiwillig mit versichert werden können !

Meist besteht der Versicherer darauf ,das eine Blitzableitung oder Überspannungsschutz am Haus angebracht worden ist !

HG DerMakler

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In moderen Hausrat Policen ist das Zimmer der Kinder erst einmal generell mit versichert ! Da ja meist in der elterlichen Wohnung mit integriert !

Zieht der Filus aus , ist meist eine 25 % "Vorsorgesumme" der Versicherungsumme der elterlichen Police für die neue Wohnung abgesichert ,hier bis zur nächsten Hauptfälligkeit oder dem entgültigen Bezug der neuen eignen Wohnung !

Dabei spielt es meist keine Rolle ,das der Filus in der Ausbildung ist oder nicht !

HG DerMakler

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Ein bißchen Geduld ist da noch angesagt, starten viele Versicherer jetzt erst einmal mit dem neuen SF Klassen / Wechselkennzeichen System , das erst einmal wirken muss ..

Ab 09./10.2012 werden wohl die ersten (vernüftigen) Angebote pro Tarif auf dem Markt kommen ! Finger weg von Direktversicheren ,wie hier schon benannt..hier ist z.Bsp. die Rückstufung im Schadensfall etwas ,was mit im Fall der Falle Haarausfall bereiten würde und weniger die 10-15 % Beitragsunterschiede..wie gesagt ,etwas Geduld !

HG DerMakler

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