Wg Zimmer Kündigung?

2 Antworten

Ob der Hauptmieter gegen seine Kündigungsregeln verstoßen hat, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, er hat jedoch nicht dagegen verstoßen, daß er das alleinige Recht zur Kündigung hat. Die Verstöße können sich nur aus seinem Untermietvertrag ergeben, falls es diesen überhaupt gibt. Die Kündigung ist also rechtswirksam! Da spielt es keine Rolle, ob Du gerade eingezogen bist. Du kannst ja selbst den Mietvertrag mit dem Eigentümer abschließen, falls dieser zustimmt.


Dirki35200 
Beitragsersteller
 24.10.2023, 12:57

Sehe ich vom Gefühl ein wenig anders und steht auch überall geschrieben das jede Kündigung BEGRÜNDET WERDEN MUSS Wäre das tatsächlich so wie sie sagen könnte ihr Vermieter sie auch jederzeit kündigen ohne ein grund oder Eigenbedarf zu haben.

Klar gibt es untermietvertrag.

Lebe von der Behörde da ist die Situation noch mal anders.

Snooopy155  26.10.2023, 09:07
@Dirki35200

Von seiten des Hauptmieters muß kein Kündigungsgrund angegeben werden, von Seiten des Vermieters sehr wohl. Er muß Dir aber nicht kündigen, da Dein Vertrag sowieso mit seinem Vertrag endet. Hat er Dir jedoch eine Kündigung zugestellt, muß er einen Grund nennen.

Von heute auf morgen wurde ich gekündigt ohne Begründung ist das erlaubt?

Nein - soweit Du keine möblierten Räumlichkeiten gemietet hast, muss Dein Vermieter zumindest die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Monatsschluss hin, einhalten.