Wer muss die Nachforschungsgebühren bezahlen?
Ich habe meiner bank eine Überweisung gegeben, die diese auch ausgeführt hat. Allerdings ist das Geld nie beim Empfänger angekommen. Daher habe ich die Bank gebeten, nachzuforschen, wo das Geld hingegangen ist. Die wollen das auch tun, wollen aber im Gegenzug dafür von mir 3,50 € Nachforschungsgebühr haben. Ich denke, da es ein Verschulden der Bank ist, muss ich doch nichts zahlen, oder?
2 Antworten
Du als Auftraggeber an deine Bank bist somit ihr gegenüber auch zahlungspflichtig. Ob dann ein Erstattungsanspruch wegen dieser Kosten besteht, weil zum Beispiel ein Fremdverschulden oder das deiner Bank herauskommt, was die aber selbst wohl kaum eingestehen wird, ist eine andere Frage, die sich also an dem Verschulden orientiert.
Das wird sich durch die Forschung ermitteln, wer Schuld ist. Wenn die Überweisung richtig ausgefüllt war, bekommst Du das Geld zurück.