Du als Auftraggeber an deine Bank bist somit ihr gegenüber auch zahlungspflichtig. Ob dann ein Erstattungsanspruch wegen dieser Kosten besteht, weil zum Beispiel ein Fremdverschulden oder das deiner Bank herauskommt, was die aber selbst wohl kaum eingestehen wird, ist eine andere Frage, die sich also an dem Verschulden orientiert.
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