Wenn ein Mietkauf mit einer Anzahlung vertraglich vereinbart wurde und dieser Kauf platz, verliert man dann die geleistete Anzahlung?

2 Antworten

Ein Mietkauf bedarf, wie auch ein Immobilienkauf, einer notariellen Beurkundung. Ist der Vertrag also nicht beim Notar gemacht worden, ist der somit unwirksam. Aus diesem Grund könnte es theoretisch sein, dass du das Geld zurück fordern kannst. Aber es kommt darauf an, was genau im Vertrag steht. Daher lasse ihn von einem Anwalt prüfen.

Leider fehlt hier der Sachverhalt, insb. was Du hiermit genau und nicht nur umgangssprachlich meinst: "dieser Kauf platz,"