Du solltest bei deiner Abwägung auch berücksichtigen, dass 2010 der Garantiezins noch bei 2,25 % lag; im aktuellen Niedrigzinsumfeld also durchaus gar nicht schlecht. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass du durch den Garantiezins mehr Geld erhälst als du durch eine Sondertilgung bei deinem (bestimmt sehr günstigen) Immobilienkredit einsparen würdest. Hier lohnt es sich aber sicher, genau zu rechnen. Entscheidest du dich dazu, dass Geld für die Sondertilgung zu nutzen und füllst den Riester-Vertrag nicht wieder auf, muss der entnommene Betrag im Alter dennoch fiktiv versteuert werden - denn während der Einzahlungsphase hast du ja von den Steuervorteilen profitiert. Kündigen ist sicher die schlechteste Entscheidung, aber das ist dir ja zum Glück bereits bewusst!

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Wie Angelsiep bereits geschrieben hat: Es gibt noch keinen Gesetzesentwurf, sodass man zurzeit lediglich spekulieren kann. Würde es aber nicht ausschließen, dass bei der 35-jährigen Mindestversicherungszeit, die zum Erhalt der Grundrente erfüllt werden muss, auch Zeiten mitzählen, die in anderen europäischen Staaten zurückgelegt wurden bzw. in Staaten, mit denen Deutschland über ein Sozialversicherungsabkommen verfügt. Um in Deutschland vorzeitig in Rente gehen zu können (Altersrente für langjährig Versicherte), muss beispielsweise ebenfalls eine 35-jährige Mindestversicherungszeit erfüllt werden - und hier zählen albanische Zeiten mit. Der Grundrentenzuschlag wird aber sicher nur auf die deutschen Zeiten, nicht jedoch auf die albanischen Zeiten berechnet.

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Hallo,

ich habe einmal in die Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Rentenversicherung geguckt und dort folgendes gefunden:

Für den Besuch einer Bundeswehrfachschule oder einer nicht bundeswehreigenen Ausbildungsstätte können Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn es sich um Maßnahmen der Berufsförderung nach Ablauf der Dienstzeit handelt.

Diese Voraussetzung scheint bei Ihnen erfüllt zu sein.

Weiterhin schreibt die Rentenversicherung, dass "der „allgemeinberufliche Unterricht“ an Bundeswehrfachschulen als Schulausbildung zu werten ist. Die sogenannte „Fachausbildung“ an sonstigen Ausbildungsstätten ist bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen Fachschul- oder Hochschulausbildung."

Bei Ihnen wird es sich vermutlich um den allgemeinberuflichen Unterricht handeln, sodass in Ihrem Rentenkonto nur eine Schulzeit, und keine rentensteigernde Fachschulzeit berücksichtigt wird.

Viele Grüße

Rentenfuchs 

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Die Berechnung der gesetzlichen Rente erfolgt auf Grundlage der während des Erwerbslebens gesammelten Rentenpunkte / Entgeltpunkte.

Jedes Jahr zum 1.7. wird festgelegt, wie viel ein Rentenpunkt wert ist. Der Wert eines Rentenpunkts (West) beträgt seit dem 1.7.2019 33,05 €. Hat man also während seines Erwerbslebens 50 Rentenpunkte gesammelt, erhält man eine Brutto-Rente von 1.652,50 €.

Einen Rentenpunkt erhält man, wenn man in einem Jahr exakt soviel verdient hat wie ein durchschnittlicher Arbeitnehmer. Hat man das Doppelte verdient, erhält man zwei Entgeltpunkte, liegt der Verdienst hingegen bei der Hälfte, sammelt man in dem Jahr nur einen halben Rentenpunkt. Der Durchschnittsverdienst im Jahr 2019 liegt brutto bei 38.901 €.

Genaueres zur jährlichen Rentenapassung findest du auch auf meiner Webseite.

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Hallo,

solltest du früher als mit 63 Jahren und 5 Monaten in Rente gehen, hängt die Höhe des Rentenabschlags davon ab, welche Altersrente du statt der Altersrente für besonders langjährig Versicherte - nach 45 Beitragsjahren - in Anspruch nimmst. 

Hast du eine anerkannte Schwerbehinderung, kannst du die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Wenn du mit 63 und 5 Monaten in Rente gehst, läge der Abschlag in diesem Fall bei 1,8 % - also nicht besonder hoch.

Hast du keine anerkannte Schwerbehinderung, kommt nur die Altersrente für langjährig Versicherte in Betracht. Bei der Berechnung der Rentenabschläge wird hier immer auf die Regelaltersgrenze abgestellt. Der Rentenabschlag läge in deinem Fall also bei 9,0 %.

Sofern du keine Schwerbehinderung hast, würde ich also dringend dazu raten, die 5 Monate noch länger zu arbeiten.

Genauere Informationen zu allen genannten Rentenarten findest du auch auf meiner Webseite.

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Bevor du damit beginnst, für das Alter vorzusorgen, solltest du dir zunächst einen "Notgroschen" ansparen. Die Experten empfehlen hier ca. 3 Netto-Monatsgehälter für unerwartete Ausgaben. Ebenso solltest du dich vorab um die Absicherung existenzieller Risiken (Stichwort Haftpflicht und ggf. Berufsunfähigkeitsversicherung) kümmern. An dritter Stelle steht dann die Altersvorsorge. Ich persönlich halte gerade für junge Menschen ETFs für sehr geeignet, hier gehen die Meinungen aber natürlich weit auseinander.

Vielleicht hilft dir auch ein Blick auf einen meiner Beiträge zum Thema auf meiner Webseite.

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