Antwort
Dir bleibt nichts anderes übrig, als den neuen Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln und den dafür zuständigen Gerichtsvollzieher erneut beauftragen. Für deine Suche könnte weiter helfen eine entsprechende Anfrage beim Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnsitzes des Schuldners.