Normalerweise wird das so gerechnet: Der Ehemann verdient 1450.-Euro netto und hat 2 Personen zu ernähren (das Kind und die Ehefrau)..also nicht 1,5 Personen. Also sind laut Pfändungstabelle 1569,99.-Euro pfändungsfrei.
Hier kann man Widerspruch bei Gericht machen (sollte Fachmann machen) um die 2 Personen anerkannt zu bekommen. Denn die Gerichte urteilen unterschiedlich, aber bei nur 400.-Euro Einkommen wird die Ehefrau eigentlich immer als Unterhaltsberechtigt eingestuft. Werbung durch Support gelöscht also lasst Euch vom Insolvenzverwalter nicht an der Nase herumführen. Der hat keine Ahnung.