Reizthema GEZ... Ich hatte Jahrelang Ärger mit denen. Da ist man finanziell ganz unten und frägt sich, wie man seine nächste Essen bezahlen soll und die schicken einem fröhlich eine Forderung nach der anderen rein.

Wenn man einmal auf deren Radar ist, wollen die nur eines, soviel Geld wie möglich. Was man aber machen kann, ist eine Bedarfsgemeinschaft gründen. Ich würde deine Nachbarn fragen, ob ihr sowas machen wollt. Damit könnten dann die Forderungen gedeckt sein, weil die Geräte ja schon über die Nachbarn bezahlt wurden....

Vorraussetzung ist natürlich, dass man sich dabei gut genug mit seinen Nachbarn versteht. Ich hab aber während meiner Studienzeit die Erfahrung machen müssen, dass jeder gern für sich selber kämpft. Auch wenn man dann viel Geld und Aufwand sparen könnte.

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Naja, wenn man Arbeitsangebote der Arbeitsagentur ablehnt, dann können die die Leistungen kürzen/verweigern. Man muss nicht alles annehmen (Sittenwidrig, oder bzw. als Erzieherin als Putzhilfe arbeiten, etc.), aber wenn es im Rahmen liegt, dann kann die Arbeitsagentur solcherlei Jobangebote vermitteln. Und ja, auch zu Mindestlöhnen. Man muss es ja nicht gleich annehmen, aber zumindest zum Vorstellungsgespräch kommen. Und wenn das dann dort nicht zusammenpasst... Kann man nichts machen ^^

Meine Erfahrungen mit der Arbeitsagentur sind aber auch die, dass die besseren Jobangebote dort nicht wirklich zu finden sind. Ich würde andere Jobbörsen absuchen. Dort findet man dann auch Stellen, die nicht versuchen, einen über den Tisch zu ziehen.

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Was geschieht mit dem Wohnrecht/Leibgeding, wenn Vater auszieht (Sohn hat Haus übernommen/ohne Geschwister-Auszahlung) um sich von Tochter pflegen zu lassen?

Im Jahr 2000 wurde das Haus meiner Eltern an meinen Bruder übergeben. Wir Geschwister haben auf Auszahlung verzichtet, damit der Bruder finanziell nicht in Schieflage kam.

Der Übernehmer (Bruder) hat sich nie an die, im Übergabevertrag festgehaltenen Verpflichtungen gehalten. Hat sich weder in der Pflege der Mutter eingebracht noch für angebrachte Pflege Sorge getragen. Er kümmert sich nicht um Wohnung, Pflege, Essen, Grabstätte der Mutter. Da Vater nicht damit rechnen kann, dass sein Sohn ihn einmal pflegen wird (hat bei Mutter ja auch nicht geklappt) hat er mich im Jahr 2016 vorsorglich in Patientenverfügung/Vollmacht eingetragen. Haben wir damit einen Fehler gemacht und meinen Bruder teilweise aus seinen Verpflichtungen genommen? Da mein Vater nun auch zusehends auf Hilfe angewiesen ist (90 Jahre) versucht neuerdings mein Bruder ihn davon zu überzeugen, wie gut es ihm gehen würde, wenn er zu mir ziehen würde! Gerne möchte ich für unseren Vater sorgen, aber es soll nicht wieder so kommen, dass mein Bruder "NUR" Vorteile daraus zieht! Wenn die finanzielle Seite angesprochen wird, äußert mein Bruder nur, dass bei ihm sowieso Nichts zu holen wäre, da er ja Rentner ist. (Meine Schwester ist arbeitslos und ich habe nur einen Minijob)

Wie gehe ich richtig vor, damit für Vater mit dem Auszug aus der Wohnung (Leibgeding) keine rechtliche und finanzielle Nachteile entstehen und auch ich abgesichert bin? Müsste mein Bruder meinem Vater die Differenz des Wohnungswertes vergüten? Dort hat Vater eine große Wohnung, hier wäre es "nur" ein Zimmer mit Bad. Gibt es Möglichkeiten, damit der Sohn endlich seine Pflichten erfüllen muss und nicht nur Nutznießer ist (sich vor Pflicht und Arbeit drückt)? Ist es von Nachteil, wenn ich mich im Antrag für Pflegegeld schon als Pflegekraft eintrage oder befreie ich damit meinem Bruder aus seinen Verpflichtungen? Ich weiß, dass er nicht zur Pflege herangezogen werden darf, wenn er sie nicht leisten kann (oder will).....aber zumindest dafür Sorge tragen muss er doch?! Ist es möglich sich ungeschoren aus vertraglich festgelegten Verantwortungen zu ziehen?

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Hier kommen so viele Vertragsarten zusammen, dass einem der Kopf schwirrt.

Zum einen der zwischen Vater und Kinder abgeschlossenen Vertrag. Wenn der Sohn dann dagegen verstösst, ist das ein klassischer Vertragsbruch und kann dementsprechend vor Gericht geahndet werden. Der Sohn würde dann rausgeworfen werden, wenn man ihm nachweisen kann, dass er den Vertrag gebrochen hat.

Der nächste Punkt ist der Bereich der Patientenverfügung/Vollmacht. Ihr Vater hat Ihnen diese übertragen, damit Sie gegenüber der restlichen Welt ihren Vater vertreten, da er es nicht mehr selber machen kann. Wenn Sie sich also jetzt entscheiden, ihren Vater selber zu pflegen oder ins Heim zu geben, dann liegt das in Ihrem Ermessen allein. Sie sind nicht verpflichtet, ihren Vater zu pflegen. Wenn man sich allerdings selber um die Eltern kümmert, steht einem auch Pflegegeld zu, etc.

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Dass ein Chef sich bei dem Urlaubsanspruch querstellt, kenne ich gut. Es gibt viele, die behaupten einfach, man hätte keinen Anspruch. Er steht dir aber zu, auch bei einem Minijob. Es sind halt nicht ganz so viele Tage. (Der Minijob-Zentrale-Link ist gut als Beleg)

Beispielsrechnung: man arbeitet zwei mal die Woche und in der Firma wird an 6 Tagen gearbeitet, dann stehen dir im ganzen Jahr auch nur 8 Tage Urlaub zu. Bei einer 5-Tage-Woche sinds 9,6, also 10 Tage Urlaub, weil aufgerundet wird. Dabei ist die Stundenanzahl, die man am Tag arbeitet, völlig egal. Ob man jetzt 1 oder 24 Stunden arbeitet, ist bei der Berechnung egal, es zählen nur die Tage. (Ich hatte mal einen Chef, der zwar dann dem Urlaubsanspruch zustimmte, nachdem ich ihn drauf ansprach, der dann aber die durchschnittliche Tagesstunden-Anzahl zur Berechnung nahm. Und das war ein Job, den ich 2 Tage die Woche für jeweils 2-4 Stunden machte...)

Meistens läuft es darauf hinaus, dass man sich einen Anwalt nehmen muss, oder den Job hinwerfen kann. Dann muss sich der Chef halt einen neuen Mitarbeiter suchen....

Rückwirkend den Anspruch durchzusetzen, müsste möglich sein, frag mal einen Anwalt. Aber warte nicht zu lange, es gibt einen Verjährungsparagrafen. Und der liegt teilweise bei 6 Monaten oder weniger. (Ich hab mal als Aushilfe für DHL gearbeitet. Die haben mich in dem Arbeitsvertrag richtig übel über den Tisch gezogen. Da haben die den Urlaubsanspruch nämlich ausgeschlossen. Also, aufpassen, was man unterschreibt und wo man arbeitet.)


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Eine Allgemeingültige Antwort gibts auf die Frage nicht. Zum einen hat jede Stadt ihre eigenen Besonderheiten und auch innerhalb einer Stadt kanns mit der unterschiedlichen Anbindung der Viertel große Zeitliche Abweichungen geben.

Was die Wahl der Verkehrsmittel angeht, ist bei Kleinstädten oft das Fahrrad die beste Wahl. Roller ist natürlich bequemer und auch nicht teuer. Auto leasen ist, wenn nicht von der Firma bezahlt, im großen und ganzen die schlechteste Wahl, weil man im Kostenbereich im ungünstigsten Verhältnis liegt. Man bezahl monatlich die Leasingraten, dazu die ganzen anderen Kosten wie Sprit, Versicherung, etc.

Ich würde bei der Wahl der Verkehrsmittel eine Liste aufstellen, und alle Vor-und Nachteile eintragen, sowie den Kostenaspekt. Und dann das Beste auswählen. Beim ÖPNV gibt es oft Förderungen, (Jobticket, Jahreskarte, etc.) die diese billiger machen.
Aber manchmal sind diese nicht wirklich verfügbar (deswegen haben Bewohner der meisten Dörfer meistens Autos), dann ist das eigene Fahrzeug besser. Und wenn man sich das noch nicht leisten kann, Fahrgemeinschaften abfragen. In manchen Betrieben werden die sogar intern gefördert und vermittelt.
P.S. 17km ist kein pendeln. Ich bin das schon als Kind tagtäglich mit dem Fahrrad zur Schule gefahren...

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Coole Frage ;)

(wer mal Shadowrun gespielt hat, weiss, wieviel Potential darin steckt.)

Spass beiseite, am ehesten fällt mir dabei "Kwitt" ein, das Bargeldlose bezahl-Projekt der Sparkasse, wo man via Handy und App Geld von und an Freunde schicken kann.

Generell gilt, dass bei der Form der Bezahlarten die Banken viel experimentieren. Obs dann angenommen wird, ist aber Sache der Menschen. Und wenn die nicht wollen...

Es gibt Gründe dafür, warum das bezahlen per Kreditkarte in Deutschland z.B. nicht so weit verbreitet ist, wie in den US oder anderen Ländern. In vielen Ländern Afrikas und Indien ist das POS zahlen z.B. viel mehr verbreitet, als hier, was aber auch an der dort fehlenden Banken-Infrastruktur zu tun hat, sowei eine Reihe von anderen Gründen.

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Zu viele Unbekannte Gleichungen in der Frage, um das zu beantworten.

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-auslaender.html

Generell wäre ein Marokkaner mit Kindern in Deutschland lebend und einem Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis Kindergeldberechtigt.

Aber da steht nicht, ob er schon Kindergeld aus dem Ausland bezieht, ob der befristete Arbeitsvertrag eine Ausbildung ist (dann nämlich nicht), er nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat, oder nicht, etc. etc etc...

Ich würde einfach mal einen Antrag stellen. Die Sachbearbeiter werden das schon einordnen können.

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Ist völlig unrelevant, wo das Geld ist. JC schaut nach, wieviel "Privatvermögen" vorhanden ist (egal auf wievielen Konten) und berechnet dann, wie viel einem zusteht. Das der Betrag des eigenen möglichen Privatvermögens ein Witz ist, ist völlig egal (150€ pro Lebensjahr). Dass man einen riesigen Berg von Schulden haben kann, ist denen auch egal. Man muss schon ziemlich arm dran sein, um überhaupt was von denen zu bekommen.

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Jep, da gibts so einige Fallstricke:

https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/themen/boese-ueberraschung-kv-beitrag-auf-privaten-veraeusserungsgewinn

Generell gilt bei der Berechnung das entstehende Einkommen pro Jahr. Verkauft man ein Grundstück, dann verteilen die das dadurch entstehende Einkommen auf einen Zeitraum und berechnen dann damit den daraus resultierenden Beitrag.

Sollte das irgendwie zur Sprache kommen, würde ich versuchen, das über einen längeren Zeitraum zu splitten. Dann sinkt auch das anzurechnende Einkommen. Aber lass dich da von einem Steuerberater beraten. Die sind oft auch nicht so teuer, wie man denkt.

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Ich würde die Bank wechseln. Google mal "kostenloses Konto". Es gibt eine Reihe von Banken, die bei regelmäßigem Gehaltseingang (ab 600€ für 3 Monate) Bar-Prämien von 75-120€ zahlen. Plus, mit denen kann man auch einen neuen Dispo ausmachen.

Meine alte Hausbank war auch so wie bei dir: nimmt Gebühren für alles mögliche, aber lässt mich in der Not am ausgestreckten Arm verhungern...

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Geh zur Rechtsberatung beim Gericht. Es gibt für Menschen im unteren Einkommensniveau eine entsprechende kostenfreie Beratung. Irgendeiner der anderen hats ja schon geschrieben: mach einen Titel draus, der ist dann auch 30 Jahre gültig.

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Deine Frage ist etwas schwer zu verstehen, weil es da mehrere Hintergrundinformationen fehlen.

Es gibt zig Arten von Bafög: Meisterbafög, Schülerbafög, Studentenbafög, etc... (Da gibts dann wieder unterschiedliche Förderbedingungen, deshalb ist da eine Unterscheidung wichtig.)

Ich gehe anhand des Alters davon aus, dass entweder Ausbildungsbafög oder Schülerbafög zutreffen.

Du kannst Bafög auch unabhängig von deinen Eltern bekommen, wieviel und ob überhaupt kannst du auf der Homepage herausfinden:

google einfach "berechnung von bafög". Da findest du dann Links zur Homepage, wo entsprechende Berechnungen gemacht werden können.

Generell sollte es möglich sein, einen Mietszuschuss (also höheres Bafög) zu bekommen. Solange man Zuhause wohnt, steht einem der Mietszuschuss nicht zu, aber genaueres bekommst du erst auf der Homepage raus.

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Es kommt drauf an, wieviel du im Jahr insgesamt verdient hast. Das Steuerfreie Einkommen (also, wieviel du im Jahr insgesamt verdienen darfst, ohne dass Steuern fällig werden) liegt bei Ledigen bei 8820€. Wenn du darunter verdient hast und dann deine Steuererklärung machst, bekommst du die Steuern, die du bezahlt hast, zurück.

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Du kannst soviele Konten haben, wie du willst. In Deutschland haben allerdings Behörden, aber auch bestimmte Unternehmen, z.B. Inkassounternehmen einen Informationszugriff auf diese Konten. Es bringt also nicht wirklich was, auch weil man für eine Reihe von Konten Kontoführungsgebühren, etc, zahlt. Oder die Banken ändern irgendwann ihre Geschäftsbedingungen für "kostenlose Konten" und belasten dann die Konten mit Kontoführungsgebühren. Ich hatte Jahrelang 2 Girokonten, bis mich die eine Bank darüber informierte, dass ich dann Kontoführungsgebühren zahlen müsste. Da hab ich das eine dann aufgelöst.

Geld auf dem Konto muss man nicht versteuern. Wenn du im unteren Einkommensniveau bist, sind sämtliche Einkommen ja schon versteuert worden. Das wird erst wichtig, wenn du Selbstständig werden würdest, oder als Händer tätig bist. Da zahlt man die Steuern nachträglich.

Wenn du Zinsen bekommst, bist du als Lediger bis 801€ Steuerfrei auf diese Zinsen (dafür ist der Freistellungsauftrag). Und da du bei den meisten Girokonten momentan extrem wenig Zinsen bekommst (0,5% oder so, wenn überhaupt), bräuchtest du etwa 160.000€ da drauf, um in den Kritischen Bereich zu kommen. Du brauchst dir also keine Sorgen zu machen....

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Ich benutze onlinebanking seid vielen Jahren und bin auch schon öfters umgezogen. Das Problem dabei ist, dass jede Bank für sich ein eigenes Unternehmen ist. Sämtliche Leistungen, wie Geld einzahlen, abheben, Beratung, etc., sind nur Problemlos bei deiner Heimbank möglich, wenn du einen dementsprechenden Vertrag ausgemacht hast. Leider gibt es dabei eine Vielzahl von Angeboten, die sich stark voneinander unterscheiden.

Beispiel ich: Ich war immer bei einer Volksbank in Heidelberg. Als ich dann in eine komplett andere Stadt zog, konnte ich in der neuen Stadt den Bankschalter der dortigen Volksbank mit Dingen wie Geld abheben, einzahlen, etc., nicht mehr benutzen. Mein Konto tauchte dort im System nicht mal mehr auf, was daran lag, dass es eine komplett andere eigenständige Bank war, obwohl Volksbank draufstand. Am Bankautomat konnte ich aber weiterhin den Kontostand ablesen und kostenlos Geld abheben. Geld einzahlen weiss ich nicht, das habe ich nie verwendet. Kostenlos Geld abheben kann ich aber nur von Bankautomaten aus, die mit der Volksbank in einer dementsprechenden Kooperation sind (z.B. andere Volksbanken). Tankstellen werben z.B. auch damit, dass man dort auch Geld abheben kann, sagen aber nicht, dass man dann 5€ Gebühren zahlt... Man muss leider vorher das Kleingedruckte lesen und sich bei der jeweiligen Bank informieren, was wo wie möglich ist.

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