Wann verjähren Verwaltungsgebühren aufgrund eines abgeschleppten Fahrzeuges?
Hallo zusammen,
mein Fahrzeug wurde im November 2018 abgeschleppt. Daraufhin habe ich die Abschleppkosten und das verhängte Verwarn- bzw. Bußgeld bezahlt. Ende letzten Monats (April 2020) bekomme ich ein Schreiben, dass ich doch noch neben den Abschleppkosten und dem Bußgeld weitere 75 EUR Verwaltungsgebühren zahlen soll. Ist das so richtig und sind diese nicht schon verjährt?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
MfG J.B.
1 Antwort
Was verstehst Du denn unter Verjährung? Drei Jahre sind doch üblich und das scheint auch für Verwaltungsgebühren zu gelten.
Auch wenn es etwas unverständlich ist, dass das nicht gleichzeitig gefordert wurde.