wann muss ich die ware im lager laut inventur versteuern, beim Kauf oder Verkauf der ware?

1 Antwort

Die Ware wird nie versteuert, sondern nur der Gewinn aus dem Verkauf. Und das dann, wenn sie verkauft wird. Voraussichtliche Verluste können, aber schon in die Inventur einbezogen Werden.

Beispiel: Artikel mt Netto EK 100,- (VK 150,-) wurde im Nov. gekauft. der ist mit 100,- in die Inventur zu nehmen.

Der gleiche Artikel ist ein Jahr später noch immer da. Er kann nur noch für 120,- verkauft werden. Nun darf im gleichen Umfang auch der Inventur wert um 20 % auf 80,- korrigiert werden.

Es gibt aber ene Fülle von Bewertungsvorschriften und Methoden (Lifo, Fifo usw.), daher soll die obige Anwort nur die Grundlage für ein Gespräch mit dem Steuerberater sein. Ausserdem dürfte der Berufsverband (Einzelhandelsverband, IHK usw) in dem Mitgliederzeitschriften auch Artikel darüber veröffentlichen.

http://www.google.de/search?hl=de&q=bewertungsvorschriften+Inventur&btnG=Google-Suche&meta=

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986