Verwaltungskosten nach Beitragsfreistellung?
Hallo zusammen,
ich überlege gerade sehr stark, dass ich nach dem Ausscheiden des alten Jobs meine relativ junge Direktversicherung beitragsfrei stelle.
In der Abrechnung nach dem ersten Jahr habe ich die "garantierte prämienfreie monatliche Altersrente" gelesen. Es sind nur wenige Euros.
Die Versicherungsfirma setzt keinen Mindestbetrag für eine Beitragsfreistellung als Voraussetzung.
Meine Frage nun:
Im Falle der Beitragsfreistellung, werden weiterhin bestimmte Verwaltungskosten (z.B. 5 Euro monatlich fix oder ein Prozentsatz) aus dem Versicherungsvertrag abgezogen und am Ende stehe ich mit 0 Euro als "garantierte prämienfreie monatliche Altersrente" da. Im schlimmsten Fall werde ich zur Kasse gebeten, weil der Betrag in den nächsten 30 Jahren negativ wird?
Ich bin kein Erfahrener im Thema, deswegen freue ich mich auf Eure Hilfe.
Danke Euch!
1 Antwort
Hallo,
da die Versicherung deinen Vertrag weiterhin verwaltet, werden auch weiter die kalkulierten Verwaltungskosten berechnet. In der genannten "beitragsfreien garantierten Rente" sind diese Kosten allerdings schon berücksichtigt. Weniger sollte es also nicht werden.
Die Beitragsfreistellung macht Sinn, wenn Du nochmals irgendwo eine Direktversicherung besparen willst. Bei dem jetzigen Vertrag sind die Abschlusskosten vermutlich schon bezahlt.
Viel Glück
Barmer