Versicherung Beitragserhöhung Sonderkündigungrecht?
- Glasversicherung: Die Versicherung argumentiert, dass auf Grund der Glaspreisentwicklung der Beitrag um 1,7% steigen muss.
- Das Gleiche mit der Hausratsversicherung.
- Haftpflichtversicherung: Der Rechnungsbetrag enthält 10% Angleichungszuschlag gemäß Treuhändlerermittlung. nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Aufgrund der gestiegenen Schadenszahlungen wird die Erhöhung gemäß Treuhändlerermittlung erforderlich. Es ging um einen gemeldeten Schaden von 46€!
Habe ich aufgrund dieser Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
https://www.kostenlose-vordrucke.de/versicherung-beitragserhoehung-kuendigen
https://dejure.org/gesetze/VVG/40.html
§ 40 ..... Kündigung bei Prämienerhöhung
(1) 1Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. 2Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. 3Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.