Veräußerung unserer Immobilie im UK - wo fallen Steuern an?
Liebe Experten,
ähnliche Fragen wurden bereits vorher gestellt, ich möchte aber ganz sicher gehen und daher unseren Fall genau schildern: Wir ziehen nach 15 Jahren im UK nach Deutschland zurück. Wir haben im September 2009 ein kleines Haus in England gekauft und möchten das jetzt, d.h. nach ca. 9 Jahren, wieder verkaufen, um in Deutschland eine Immobilie zu erwerben. Wir haben das Haus in England durchweg selbst genutzt, es war nicht vermietet. Der Wert des Haus ist seit 2009 gestiegen, auch weil wir selbst viele Renovierungen und einen Anbau getätigt haben. Die Frage: Muss ich den Erlös oder den Gewinn (wie genau berechnet der sich) durch den Hausverkauf versteuern, und wenn ja, wo (UK oder/und D)? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
MFG
1 Antwort
Der Veräußerungsgewinn würde in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen, allerdings gelten da die Regeln des § 23 EStG analog. Also bei Selbstnutzung kein Progressionsvorbehalt in Deutschland.