Unterschrift auf Kreditkarte anders als auf dem Personalausweis - kann Zahlung verweigert werden?
Kann mir eine Zahlung verweigert werden, wenn die Unterschrift auf der Rückseite der Kreditkarte anders ist als die auf meinem Personalausweis?
2 Antworten
Nicht die Unterschrift schließt den Vertrag, sondern der Wille zum Abschluss. Wie man unterschreibt ist völlig egal.
Zweitens: Personalausweisgesetz §1 sagt, dass der Ausweis nur berechtigten Behörden auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Außer der Polizei und ein paar anderen Amtsträgern darf niemand nach dem Ausweis fragen. Man muss den übrigens auch nicht immer dabei haben, was ja auch viele glauben
Ja, ist meiner Freundin auch schon passiert.