Antwort
Nicht die Unterschrift schließt den Vertrag, sondern der Wille zum Abschluss. Wie man unterschreibt ist völlig egal.
Zweitens: Personalausweisgesetz §1 sagt, dass der Ausweis nur berechtigten Behörden auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Außer der Polizei und ein paar anderen Amtsträgern darf niemand nach dem Ausweis fragen. Man muss den übrigens auch nicht immer dabei haben, was ja auch viele glauben