unsere mieter sind ausgezogen. wie lange darf die wohnung leerstehen
unsere mieter sind ausgezogen. wie lange darf die wohnung jetzt leerstehen, ohne dass vom finanzamt zweitwohnsteuer berechnet wird?
2 Antworten
Die Zweitwohnungssteuer ist nicht das Problem; auf diese Idee käme man erst, wenn Anzeichen dafür vorhanden sind, dass ihr die Wohnung selbst nutzt. Außerdem wird Zweitwohnungssteuer (außer in Stadtstaaten) nicht vom Finanzamt erhoben, sondern von der Stadt.
Was für euch zum Problem werden könnte, falls ihr die Absicht habt, auch während des Leerstandes die für die Wohnung anfallenden Kosten als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung geltend zu machen, das ist die Ernsthaftigkeit der Vermietungsabsicht. Ihr müsstet dann schon regelmäßig Anzeigen schalten, Makler beauftragen usw., sonst würde das FA euch vorwerfen, dass ihr euch gar nicht mehr ernsthaft um einen Mieter bemüht und euch die Kosten streichen.
Solange man den Nachweis erbringen kann, dass man auf der Suche nach Mietern ist sollte es keine Probleme geben. Aber Details sind oft in der Satzung der zuständigen Kommune nachzulesen.