Hallo,

wenn Du eine Pfändung hast, werden alle Beträge, die monatlich über den Freibetrag hinaus gehen, abgeschöpft und für den Gläubiger reserviert. Sofort überwiesen werden die Beträge in der Regel nicht.

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Nach dem Gesetz darf jede Person nur ein P-Konto besitzen. Da es keine Kündigungsfrist gibt, können Sie Ihr altes P-Konto schließen bzw. vorerst in ein normales Girokonto umwandeln. Sobald alle Geldeingänge auf Ihre neue Bankverbindung laufen, können Sie das alte Konto schließen. Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber und Einzugsermächtigte, dass Sie ein neues Bankkonto besitzen. Natürlich sollten Sie auch Daueraufträge für Miete etc. in Ihrem neuen Konto einrichten.

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