Nein, wenn ihr das Konto nicht zusammen als wirtschaftlich Berechtigte führt, dürfte dein Mann nicht einmal den Kontostand erfahren...

Andernfalls ist das ein grober Fehler von der Bank und die Verfügung muss rückgängig gemacht werden. Wichtig dabei ist jedoch, dass schnell gehandelt wird. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es das Geld einfach zurückzuholen.

Eine eMail oder ein Anruf bei deiner Bank sollte genügen.

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Generell kann man sagen, wenn der Sohn bei den Eltern wohnt oder in einer Wohnung, die den Eltern gehört, hat man sehr schlechte Chancen, wenn man nicht zufällig in Brandenburg wohnt und das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz in Anspruch nehmen kann.
(http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/brandenburg-schueler-bafoeg.php)

Wenn der Sohn alleine wohnt, sieht es schon besser aus, allerdings muss dann die Schule relativ weit vom Elternhaus entfernt sein oder ihr seid bereits verheiratet oder habt einen festen Partner und führt einen eigenen Haushalt. Oder es wird alleine ein eigener Haushalt geführt und es muss ein oder mehrere Kinder betreut werden...

Es gibt noch viele andere Fälle bei denen BaFög auf der FOS/BOS möglich ist, dazu muss aber z.B. eine Berufsausbildung abgeschlossen worden sein, ein Abendgymnasium besucht werden oder oder oder...

Am besten man liest selbst ein bisschen über das Thema, dann bekommt man den besten Überblick. Ich kann ebenfalls http://www.bafoeg-rechner.de/ empfehlen.

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Es kommt auf die Umstände drauf an. Wenn du beispielsweise Unterhalt leisten musst, kannst du mit einer Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf deinem P-Konto einen höheren Freibetrag beantragen.

Weitere Fälle in denen der Freibetrag erhöht werden kann:
* Laufende Geldleistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens
* Kindergeld
* Bestimmte Zuschläge können geschützt werden
* einmalige Zahlungen für bestimmte Sozialleistungen
Die Bescheinigung findest du hier: http://www.bankverzeichnis.com/wp-content/downloads/AG-SBV_P-Konto-Bescheinigung-2013.pdf
Diese muss vom Arbeitgeber, Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Familienkasse, Sozialleistungsträger, bzw. von der zuständigen Behörde ausgefüllt und an deine Bank geschickt werden.

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Hallo,

wenn Du eine Pfändung hast, werden alle Beträge, die monatlich über den Freibetrag hinaus gehen, abgeschöpft und für den Gläubiger reserviert. Sofort überwiesen werden die Beträge in der Regel nicht.

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Im Notfall Erbe verweigern und an den nächsten Verwandten abtreten, dann muss nichts abgegeben werden.

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Es kommt darauf an... In der Wohlverhaltenszeit darfst du die Hälfte für dich behalten.

Aber Schenkungen und Erbschaften während des Insolvenzverfahrenens gehen - wie der Herr zuvor schon korrekt gesagt hat - in die Insolvenzmasse und werden vom Insolvenzverwalter verwertet. In dieser Zeit sollte man sich also nichts schenken oder vererben lassen.

Jedoch ist zu beachten, dass eine Erbschaft bei weiteren Verwandten nicht zwingend angenommen werden muss. Beispielsweise können Schuldenfreie Geschwister das ganze Erbe antreten.

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Sofern eine Pfändung für Ihr Konto vorliegt, können Sie nur über den pfändungsfreien Betrag von 1045,04 Euro verfügen. Wird diese Grenze überschritten, schöpft die Bank das Geld ab. Normalerweise stellt die Bank Ihnen die Abschöpfungen im darauffolgenden Monat wieder zur Verfügung.

Mit einer Bestätigung des Arbeitgebers oder des Amtsgerichts können Sie eine einmalige Erhöhung des Freibetrags anfordern. Eine dauerhafte Erhöhung des Freibetrags können Sie erhalten, wenn Sie zum Beispiel Unterhalt bezahlen oder Kindergeld beziehen.

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Wenn Sie den Pfändungsfreibetrag von 1045,04 Euro in einem Monat durch den Eingang von zwei Gehältern überschreiten, wird alles, was über den Freibetrag liegt, von der Bank abgeschöpft. In der Regel wird Ihnen der abgeschöpfte Betrag im Folgemonat – also März – wieder zur Verfügung gestellt. Wird dadurch jedoch wieder der Freibetrag vom März überschritten, wird Ihr Geld dem Gläubiger überwiesen. Alternativ können Sie einen Antrag stellen, um den Freibetrag einmalig zu erhöhen, wenn es sich um eine Nachzahlung handelt. Dabei müssen Sie Ihrer Bank jedoch eine Bestätigung über die Nachzahlung zukommen lassen.

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Nach dem Gesetz darf jede Person nur ein P-Konto besitzen. Da es keine Kündigungsfrist gibt, können Sie Ihr altes P-Konto schließen bzw. vorerst in ein normales Girokonto umwandeln. Sobald alle Geldeingänge auf Ihre neue Bankverbindung laufen, können Sie das alte Konto schließen. Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber und Einzugsermächtigte, dass Sie ein neues Bankkonto besitzen. Natürlich sollten Sie auch Daueraufträge für Miete etc. in Ihrem neuen Konto einrichten.

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Bei Schufa-Problemen sind.sogenannte Prepaid-Kreditkarten mit Kontofunktion eine Möglichkeit ein Konto zu eröffnen. Hierbei handelt es sich um ein Onlinekonto, welches ohne Schufa-Nachweis eröffnet werden kann, da es auf Guthabenbasis funktioniert. Zudem erhält man eine eigene Karte, welche für Bargeldabhebungen verwendet werden kann.

Mein Rat: Die Prepaid MasterCards von PayCenter (https://www.paycenter.de/index.php/privatkunden/prepaidmastercards.html) sind eine großartige Lösung für Personen mit negativen Schufa-Einträgen. Außerdem kann man das Konto auch als P-Konto führen, womit man auch vor Pfändungen geschützt ist.

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Hallo Rosie,

mit großer Wahrscheinlichkeit besteht - wie bereits erwähnt - kein Risiko, dass der Score-Wert negativ beeinflusst wird. Doch gemäß dem Sprichwort "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" würde ich persönlich empfehlen, eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern und die eingetragenen Daten überprüfen.

Bedauerlicherweise wissen viele Bürger in Deutschland nicht, dass sie das Recht auf eine kostenlose Auskunft pro Jahr besitzen. Die Schufa ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Einsicht einmal jährlich kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Antrag für die kostenlose Auskunft ist auf der Webseite der Schufa nicht sofort auffindbar.

Hier können Sie die Datenübersicht nach § 34 BDSG anfordern: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3

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