Umschulung- Betreuungskosten
Seit Dez.2011 mache ich eine Umschulung.
Für meine 3jährige Tochter erhalte ich die 130€ Pauschale. Für meine 9jährige Tochter (welche zwischen ihrem Vater&mir pendelt) bekomme ich bisher nichts.
Im Bescheid wurde erklärt, wenn ich einen Schrieb von der betreuenden Person (bisher: Vater der kleinen Tochter; nicht! im Haushalt lebend) vorlege, wird auch dort entschieden.
Heute war ich beim Amt :-( Die SB wollte das Schreiben (Erklärung über Betreuung, freitags 4h =Arbeitsverlust& Urlaubslegung ausschließlich in den Ferienzeiten) gar nicht haben. Meinte nur, die große Tochter lebt nicht ständig bei mir und es sei eine "kann Pauschale" ich könne doch mit dem Geld für die kleine das alles bewerkstelligen-.
Da die "Urlaubzeiten" der Teilzeit-Umschulung -extra für alleinerziehende Mütter!?!!- nicht mit den Berliner Schulferien konform, besteht erheblicher Betreuungsbedarf!
z.B. Winterferien 5 Tage, Sommerferien 15 Tage und 2xmonat freitags 3h für 2012 und 2013 kommen dann noch Winterferien 5 Tage, Osterferien 10 Tage, Sommerferien 15 Tage und 2xmonat freitags 3h hinzu. Wenn dann mal jemand krank wird....
Ab 10% fehlzeit wird intensiv diskutiert, ob man überhaupt zur IHK-Prüfung zugelassen wird :-(
Kann mir jemand helfen?
1 Antwort
Hallo, in einem Gesetzestext der Bundesagentur für Arbeit vom 19.12.11 heißt es : Kinderbetreuungskosten, die Ihnen durch die Ausführung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern unvermeidbar entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Aufsichtsbedürftig sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Betreuungskosten sind Kindergarten- / Hortgebühren, Kosten für eine Tagesmutter, Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten. Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten. Kostenübernahme Kinderbetreuungskosten übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu einem Betrag von 130 Euro (ab 01.01.2012: bis zu einem Betrag von 145 Euro) je Kind und Monat. Fazit, laß das ältere Kind nicht p e n d e l n und das Problem ist gelöst, oder ? LG