Umschulung- Betreuungskosten

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Hallo, in einem Gesetzestext der Bundesagentur für Arbeit vom 19.12.11 heißt es : Kinderbetreuungskosten, die Ihnen durch die Ausführung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern unvermeidbar entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Aufsichtsbedürftig sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Betreuungskosten sind Kindergarten- / Hortgebühren, Kosten für eine Tagesmutter, Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten. Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten. Kostenübernahme Kinderbetreuungskosten übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu einem Betrag von 130 Euro (ab 01.01.2012: bis zu einem Betrag von 145 Euro) je Kind und Monat. Fazit, laß das ältere Kind nicht p e n d e l n und das Problem ist gelöst, oder ? LG