Trinkgeld Einzahlung

1 Antwort

Wenn die Trinkgelder freiwillig gezahlt werden, dann sind diese steuerfrei. Wenn ein Rechtsanspruch auf das Trinkgeld besteht, ist es steuerpflichtig. Hier ist das ganz gut erklärt:

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/trinkgeld-ist-nicht-immer-steuerfrei.html

Einzahlen würde ich das aber nicht in einer Summe, sondern regelmäßig über das Jahr verteilt. Oder direkt in bar wieder ausgeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter