Tochter hat Ausbildung verloren, wer zahlt Unterhalt?
Hallo,
meine Tochter hat in der 11. Klasse das Gymnasium verlassen, da sie der Meinung war, sie schafft es nicht. Danach war sie 1 Jahr zu Hause und hat sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen. Wir rieten ihr dazu eine Ausbildung zu machen, die sie dann auch anfing. Sie ging 2 Jahre auf die Hauswirtschaftsschule. Den Abschluss hat sie nicht geschafft nur den theoretischen Teil für ihr Fachabitur, der praktische Teil fehlt ihr aber dazu. Danach war wieder faulenzen angesagt. Darum rieten wir ihr, sich eine Ausbildung zu suchen, was dann mehr oder weniger durch uns geschah. Sie fand aber eine gute Ausbildung als Altenpflegerin, aus der sie nach 5,5 Monaten aber gekündigt wurde. Auf Anraten ihrer Psychologin sollte sie mit dem Lehrer sprechen, dass sie demnächst länger in die psychiatrische Tagesklinik muss. Nachdem sie dies getan hatte, wurde ihr am gleichen Tag in der Probezeit gekündigt (was noch fraglich ist, weil Probezeit in der Ausbildung wohl nur 4 Monate ist, wir haben vorsorglich Widerspruch eingelegt). Nun wohnt sie in einer Wohnung, hat viele Schulden und psychische Probleme. Wir haben ihr angeboten, dass sie wieder bei uns einzieht, und wir sie unterstützen, wo es geht. Aber die Schulden können und wollen wir nicht übernehmen.
Weiß jemand, inwieweit wir hier offiziell noch unterhaltspflichtig sind? Der Mietvertrag läuft noch 2,5 Monate, danach haben wir gekündigt. Leider stehe ich auch als Bürge drin.
Ich wäre über Infos sehr dankbar.
1 Antwort
Ihr seid nur unterhaltspflichtig, solange eure Tochter eine Ausbildung macht. Davon ist auch wiederum abhängig, ob ihr für eure Tochter weiterhin Kindergeld beziehen könnt bzw. sie über euch krankenversichert ist.
Ansonsten empfehle ich , dass sie sich auf jeden Fall arbeits- bzw. ausbildungsplatzsuchend meldet.
Unterhalt schuldet ihr auch nur, wenn ein Anspruch angemeldet wird. Tut eure Tochter das?
Unterhaltspflicht heißt nicht, dass ihr für die Schulden eurer Tochter aufkommt. Sie ist volljährig, damit muss sie selber klarkommen. Ihr habt schon viel gemacht, z.B. die Bürgschaft übernommen.
Ich war letzte Woche mit ihr auf dem Arbeitsamt. Sie bekäme wohl Arbeitslosengeld, weil sie vor der Ausbildung 1 Jahr Teilzeit gearbeitet hat. Allerdings wird hier geprüft, ob sie wirklich welches bekommt, da sie ja im Moment in die Tagesklinik soll und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Auf dem AA meinte man dann, sie bekäme evtl. Hartz IV. Aber da sagte man dann, dass wir alle als Bedarfsgemeinschaft zählen und ich und mein Mann (nicht der Vater von der Tochter) geprüft würden, ob wir unterhaltsfähig wären. Insofern meldet sie den Unterhaltsanspruch zwar nicht an, aber die Jobbörse geht davon aus, dass wir unterhaltspflichtig sind. In dem Moment, wo sie bei uns einzieht, unterhalten wir sie ja quasi in Form von Essen, Strom, Wasser etc. und Kleidung.