Taxi fahren mit 18 im Familienunternehmen?
Hallo, wie schon gesagt besitzen wir 2 Taxis. Ich wollte fragen ob ich mit aushelfen dürfte, obwohl ich nur 18 (bald 19) bin.
Mir ist bewusst, dass man einen Personenbeförderungsschein erst ab dem 21. Lebensjahr machen kann, jedoch hab ich mitbekommen dass es besondere Regelungen gibt innerhalb der Familie. (Vater Inhaber, Sohn aushilfe)
danke im vorraus!
4 Antworten
Naja. Wenn deinem Vater als Taxiunternehmer die Spielregeln nicht bekannt sind, sollte er doch ein wenig Nachhilfeunterricht nehmen.
§48 FeV regelt die Voraussetzungen für eine gewerbliche Beförderung von Personen (FzF - Führerschein zur Fahrgastbeförderung)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html
Mit 19 kannst du einen Krankenkraftwagen fahren und damit Personen befördern
Mit 18, fast 19 wird es für das Taxifahren schon zum einen an dem erforderlichen Alter (21 Jahre) scheitern, zum anderen auch daran, dass du schon mindestens seit 2 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein müsstest. Eine entsprechende Fahrpraxis ist ja nicht zuletzt auch dafür erforderlich, dass du dafür garantieren kannst, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Personen (Schutz!) gerecht zu werden.
Auch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) habe ich jetzt nicht den Ausnahmetatbestand aufgrund von besonderen Verwandschaftsverhältnissen gefunden.
....... dass man einen Personenbeförderungsschein erst ab dem 21. Lebensjahr machen kann,
und das dürfte auch für Anfgehörige eines Familienunternehmen gelten. Ich denke die zuständige Behörde wird Dir dies so bestätigen.
Näheres siehe Antwort von von FrauEichhorn
Also, Du meinst, wenn man genetisch mit einem Inhaber eines Taxiunternehmens zu tun hat, dann gelten die gesetzlichen Regelungen zum Personenbeförderungsschein nicht? Und auch die Versicherung wird im Schadensfall leisten? Glaub ich nicht.