Strafverfahren?
Kann man bei einer Strafverfahren in den Urlaub fliegen ? Oder würde es am Flughafen Probleme geben. Es liegt kein Haftbefehl vor. Kennt sich da jemand aus. Ich danke im Voraus
4 Antworten
Wenn es keinen Haftbefehl gibt, kein Problem.
Gibt es schon einen Verhandlungstermin? Den darfst Du wegen Urlaub nicht versäumen, oder Du musst das vorher bekannt geben und warten, ob der Termin verlegt wird.
Wenn ich jetzt sage "ja, ohne Probleme" dann musst du mir vertrauen. Das ist ebenso, wenn ich sage "nein, das gibt Probleme".
Was nun?
Das istmeine unverbindliche Meinung und du kannst mich für die eventuellen Folgen (Reise klappt vs.Verhaftung am Flughafen) keinesfalls verantwortlich oder haftbar machen!
Abgesehen davon, dass ich nur mit Mühe einen Finanz-Zusammenhang herstellen müsste ist diese Frage hier im Forum absolut überflüssig.
Seriöse Auskünfte kannst du nur von einem Ansprechpartner bekommen, welcher diese Situation einigermassen rechtssicher einschätzen kann.
Diese nenne sich wahlweise "Anwalt", "Advokat", "Rechtskundiger" oder vergleichbar.
Die wichtigen Informationen fehlen!
Warum fragst Du nicht die Staatsanwaltschaft?