Antwort
Ja es liegen Vollstreckungstitel vor. Es mag schon richtig sein dass wir gesamtgläubiger sind. Aber wir sind ja keine gesamtschuldner da die schulden ja nur meine Person betreffen und das auch Jahre zurückliegt sprich es sind voreheliche schulden. Der Erstattungsbetrag steht uns beiden zu jedoch habe ich aufgrund dessen dass ich zuhause bin ja keine steuern gezahlt. Alles was reinkam kam ja von meinem Mann. Lg