Standesamt verlangt Gehaltsabrechnung/Verdienstnachweis von beiden Beteiligten?

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https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_7/laender/allgemeiner-teil_jan-2022.pdf

Das sind die Verwaltungsanweisungen des OLG Köln zu diesem Verfahren. Die der anderen Oberlandesgerichte werden ähnlich sein.

Der Umfang der Anweisungen erschlägt einen geradezu. Wenn Du Dich dennoch zwingst die durchzulesen findest Du die Stelle wo es um die Einkommensverhältnisse der Antragsteller geht. Diese sind für die Berechnung der Verfahrensgebühr von Bedeutung.

Es hat also seine Ordnung, dass die Verdienstnachweise verlangt werden. Reicht die zu den Gerichtsakten. Auch Nachweise zur Höhe des Arbeitslosengelds.

Passieren kann wegen der Arbeitslosigkeit nichts. Es geht nur um die Gerichtsgebühren.


schwabenuser  09.01.2024, 13:12

Ich frage für einen eigentlich identischen Fall:
Der Drittstaatsangehörige hat mit einem Arbeitsvisum bis Mai gearbeitet, seitdem nicht mehr, wegen Deutschkursen.

Das Standesamt verlangt aktuell aber die Verdienstnachweise der letzten 3 Monate (ab heute die letzten 3 Monate). Zur Not müsse erst einmal wieder arbeiten, hat es geheißen, um die Verdienstnachweise der letzten 3 Monate abgeben zu können.

Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen.
Details: Sie deutsche Staatsangehörige, für beide geeignet große Mietwohnung, arbeitet unbefristet als Angestellte.
Er hat seit etwa einem Jahr mit einem Arbeitsvisum (das in einem anderen EU-Land ausgestellt war) in Deutschland gearbeitet. Aber seit Mai nicht mehr, weil er sich auf die Deutschsprache/-integration Prüfung vorbereitet hat.