Schwangerschaft in Erzieherausbildung, finanzielle Unterstützung?

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Sprich auch der Anspruch auf Kindergeld entfällt mit Abbruch ( auf Zeit ) der Ausbildung. Nach der Geburt hat Deine Partnerin dann Anspruch auf Basiselterngeld = 300 Euro - dazu käme dann das Kindergeld für den Zwerg - das wären dann 219 Euro.

Weitere evtl. Unterstützungsmöglichkeiten .....

Wohngeld

https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2020-artikel.html

oder evtl. Kinderzuschlag :

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

hinsichtlich aufstockende Leistungen nach SGB II solltet ihr Euch eher keine Hoffnungen machen .... denn Euer Bedarf ( incl. Zwerg ) stellt sich wie folgt dar :

2 * 90% des Eckregelsatzes - 446 Euro = 802 Euro zuzüglich Regelsatz für das Kind = 283 Euro = also gesamt 1085 Euro . Dazu kämen dann noch die angemessenen Kosten der Unterkunft .... siehe dafür ....

https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

oder Suchbegriff ... Kosten der Unterkunft + Ortsnamen.

Ich gehe für meine Berechnung mal fiktiv von 600 Euro monatlicher Miete aus. Also wäre Euer Gesamtbedarf dann 1685 Euro.

Freibetrag bei Deinem Einkommen / 2140 Euro ?? brutto ) wären dann bei 3 Personen ....

die ersten 100 Euro wären anrechnungsfrei - vom Betrag darüber hinaus bis 1000 Euro weitere 20% = 180 Euro und dann bis zum Betrag von 1500 Euro noch weitere 10% - also 50 .... somit blieben max. 330 Euro von seinem Nettoeinkommen anrechnungsfrei..... also wären davon 1170 Euro anrechenbar.

Allerdings wäre dann auch noch das volle Elterngeld ( 300 Euro ) + das komplette Kindergeld ( 219 Euro ) anrechnungsfähig .....

Somit liegt Euer anrechnungsfähiges Einkommen ( 1170 + 300 + 219 = 1689 ) knapp über Eurem Bedarf. Den solltet Ihr aber trotzdem berechnen lassen, weil bei einer so geringen Überschreitung mindestens noch eine Befreiung von den Rundfunkgebühren rausspringen sollte.

Und Ihr solltet - einen Antrag auf Wohngeld stellen - wenn Deine Partnerin ins Praktikum geht - auf das Teilhabepaket nach SGB II ...

https://www.hartziv.org/bildungspaket.html

diesbezügl. .... Mittagessen in der Krippe ....

übrigens ... günstige Schwangerschaftsbekleidung gibt es bei LIDL-Online ....

https://www.lidl.de/de/search?query=*&filterType=Produkte&filterCategoryPathROOT%2FMode%2FDamenmode=Umstandsmode&channel=mgm_de_DE&productsPerPage=36&log=adwords&mktc=brandpaidsearch_shop&gclid=EAIaIQobChMI5oyO_Zek7wIVRxkGAB2JQAsFEAAYASAAEgLfkPD_BwE

Hinsichtlich einer Erstausstattung für Euren Zwerg solltet ihr einen Antrag z.B. bei der Caritas stellen ......

https://www.familie.de/baby/babyausstattung/erstausstattung-fuers-baby-beantragen-hier-bekommt-ihr-hilfe/

und nun wünsche ich Euch alles Gute ..... wenn ihr noch Nachfragen habt ..... einfach "dranhängen".

Ich verstehe das Problem nicht.

1.500,-€ netto plus 300 Elterngeld plus 219 Kindergeld ( für das Baby) plus 120 ALG-II machen 2.139,-€. Davon kann man schon leben, zumal bei der niedrigen Miete.

Die Gebühr für die Ausbildung wird doch vermutlich während der Aussetzung nicht fällig sein. Und zwei Autos können sich viele Familien nicht leisten. Ist auch nicht nötig wenn nur einer zur Arbeit fährt.