Schenkung von Oma bekommen, jetzt muss sie ins Heim
Hallo,
ich habe mehrere Geldbeträge von meiner Oma bekommen. Es waren 2009 6.000,00 € und 2011 6.000,00 € sowie Ende 2011 nochmals 5.000,00 €. Von diesem Geld ist nichts mehr übrig. Meine Oma ist jetzt aber in ein Altenheim gekommen und das Sozialamt möchte wissen, wo das Geld hin ist. Mit welchen Folgen haben ich zu rechnen ?
2 Antworten
Hubkon hat Dich ja schon auf $529 Absatz 2 BGB hingewiesen.
Der besagt, das die Rückforderung der Schenkung ausgeschlossen ist, wenn der Beschenkte das Geld verbraucht hat und ohne seinen Unterhalt zu gefährden, nicht in der Lage ist, den Betrag zurückzugeben.
Inwieweit das für Dich zutrifft, weißt nur Du, denn ich kenne Deine finanziellen Verhältnisse nicht, aber sollte es so sein, dass Dir am Ende des Geldes noch etwas Monat übrig bleibt, brauchst Du Dir keine Sorgen über die Rückzahlung machen.
Hallo MelS82,
Sie schreiben:
Schenkung von Oma bekommen, jetzt muss sie ins Heimhabe mehrere Geldbeträge von meiner Oma bekommen. Es waren 2009 6.000,00 € und 2011 6.000,00 € sowie Ende 2011 nochmals 5.000,00 €.
Antwort:
Wenn diese Geldzahlungen offiziell über die Bücher und Kontenbewegungen nachvollzogen werden können, führt kein Weg daran vorbei, diese Transaktionen in der Vermögensübersicht zu deklarieren!
In der Regel ist es dann so, daß alle Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre rückgängig gemacht werden müßen!
Siehe hierzu z.B.unter folgendem Link:
google>>
anwalt.de/rechtstipps/sozialhilfe-rueckforderung-von-schenkungen-jahres-frist_021860.html
Auszug:
Rückforderung von Schenkungen
Ein in der Praxis häufiger Anwendungsfall ist die Rückforderung von Schenkungen.
Wenn ein Schenker nach der Vollziehung der Schenkung bedürftig wird und seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann, hat er das Recht, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes zu fordern (§ 528 BGB).
Dieser Rückforderungsanspruch ist aber ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat.
Außerdem unterliegt der Anspruch einer Ausschlussfrist von 10 Jahren.
Das Gesetz sagt, dass der Anspruch auf Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind (§ 529 BGB).
Von diesem Geld ist nichts mehr übrig.
Wenn von dem Geld nichts mehr übrig ist, das interessiert hierbei nicht, denn dann kann man Ihnen ggf. Kreditaufnahme zumuten!
Meine Oma ist jetzt aber in ein Altenheim gekommen und das Sozialamt möchte wissen, wo das Geld hin ist. Mit welchen Folgen haben ich zu rechnen ?
Antwort:
Sie müßen ganz klar damit rechnen, daß das Sozialamt von Ihnen dieses geschenkte Geld zurückfordert! Dies ist ein ganz normaler Vorgang!
Fazit:
Hätte Ihre Oma Ihnen dieses Geld in bar ausgehändigt, ohne irgendeine schriftliche Spur zu hinterlassen, wäre das Sozialamt nicht so ohne weiteres darauf gestoßen!
Allerdings macht man sich bei der Ausarbeitung des Vermögensverzeichnises strafbar, wenn man von diesen Vorgängen weiß, diese Tatsachen aber verschweigt!
Sie sollten ggf. einen versierten und kompetenten Fachanwalt konsultieren, denn es gibt diverse, individuelle Einzelfälle, wo das Sozialamt nicht so ohne weiteres Zugriffsmöglichkeiten hat!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad