Antwort
Das Thema ist doch nicht so einfach. Der Auftrageber gibt keine Anweisung, sondern nur den Auftrag, wie auszuführen und wann er fertig sein soll. Da mir als Rentnerin das Auftragsvolumen reicht, habe ich auch nicht aktiv nach anderen Kunden geschaut, was aber durdaus möglich ist. Ich kann auch bestimmen ob ich einen Auftrag annehme oder eben mal zwei Monate nicht arbeiten möchte. Nach den bekannten Definitionen und Hinweisen, die hier freundlicher Weise gegeben wurden, bin ich der Meinung keine Scheinselbstätndigkeit zu haben. Nochmal vielen Dank an alle, die mir helfen wollten.