Rückforderung der Wohnungsbauprämie für 2015 zulässig?
2 Antworten
Ja - nein - vielleicht
LittleArrow
07.03.2019, 12:10
@schlange666
Leider fehlt in Deiner Frage der Sachverhalt, um Dir eine bessere Hilfestellung zu bieten.
cats123
07.03.2019, 12:10
@schlange666
Wenn Du nicht zahlen müsstest, würde nicht zurückgefordert.
Du kannst aber auch erst mal einen begründeten Einspruch einlegen.
Wer soll Dir hier was sagen können, ohne auch nur die geringste Information zu haben.
@cats123
Gruß auch....ich glaube ich werde der Zahlung nachkommen müssen....und gebe recht, meine Informationen waren etwas dürftig.....aber auch im Umfang schon zu groß....aber doch Danke bisher für die Info.....
Hallo auch...muss ich der Forderung jetzt nachkommen und den Geldbetrag zurück überweisen oder nicht ?....:o).....danke