Rentenanspruch für die Zeit im DDR - Gefängnis ?
Wenn man zu DDR - Zeiten im Gefängnis war musste man arbeiten, z.B. im Bergbau. Für diese Zeit gibt es aber im Sozialversicherungsausweis keine Nachweise. So das diese Zeit auch nicht bei der Rente berücksichtigt wird. Auf Nachfragen bei der Rentenstelle bekommt man als Antwort das nur Politische Häftlinge Anspruch auf Rente hätten. Das wäre so gesetzlich geregelt. Gibt es in Deutschland wirklich ein Gesetz das besagt das für die Zeit im Gefängnis keine Rentenansprüche bestehen?
1 Antwort
Die gleichen Regelungen (basierend auf dem Strafvollzugsgesetz) gelten übrigens auch für Inhaftierte in der Bundesrepublik Deutschland, welche während der Haftzeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Es werden keine Rentenpunkte gesammelt.
Dies hat mit angeblichem DDR-Unrecht nichts zu tun.