Antwort
Die gleichen Regelungen (basierend auf dem Strafvollzugsgesetz) gelten übrigens auch für Inhaftierte in der Bundesrepublik Deutschland, welche während der Haftzeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Es werden keine Rentenpunkte gesammelt.
Dies hat mit angeblichem DDR-Unrecht nichts zu tun.