Rechungsbetrag nicht per Lastschrift eingezogen - wer ist schuld?
Ich habe folgende Frage: Ich zahle seit knapp 3 Jahren einen Studienkredit ab. In den ersten 2 Jahren habe ich den monatlichen Beitrag immer per Online-Banking überwiesen. Im März diesen Jahres habe ich die Überweisung mal vergessen, woraufhin natürlich eine Mahnung folgte. So habe ich der Firma eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren gegeben, um weitere Mahnungen durch solche Unachtsamkeiten zu vermeiden. Übermittelt per Fax an die in der Mahnung angegebene Nummer.
Heute wurde mir ein Mahnbescheid des Kreditinstituts zugestellt, die jetzt den Kredit kündigen und die ganze Summe auf einen Schlag haben will, weil ich seit April nicht mehr gezahlt habe. Da die monatlichen Raten recht überschaubar sind und ich meine privaten Kontoauszüge auch nie wirklich durchlese, ist mir gar nicht aufgefallen, dass die Bank keinen Gebrauch vom LS-Verfahren gemacht hat. Auch eine Mahnung habe ich in der Zeit nie bekommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Wer ist denn jetzt Schuld an der Situation? Die Bank, weil sie hätte einziehen können, es aber nicht getan hat? Oder ich, weil ich es hätte kontrollieren müssen, ob das Geld auch tatsächlich abgebucht wird?
Das Konto war zu jeder Zeit ausreichend gedeckt, eine Rück-LS gab es nicht.
Ich wäre dankbar, wenn mir mal jemand was dazu sagen könnte.
1 Antwort
Ganz klar Deine Schuld, als Zahlungspflichtiger egal ob Darlehen, Miete, Energiekosten usw. ist die Einzugsermächtigung per Lastschrift die einfachste und zuverlässigste Möglichkeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Es genügt eben nicht der Firma oder Bank irgendwann einmal an eine beliebige Faxnummer der Firma/Bank sein Einverständnis zum Lastschriftverfahren mitzuteilen ohne eine Rückmeldung oder das registrieren der Absicht zu verfolgen. Offensichtlich ist es genau so gelaufen wie gerade skizziert, niemand hat die Einwilligung jemals registriert, infolge dessen es zu keiner Zeit eine pünktliche Ratenzahlung erfolgte.