Räumung Ferienwohnung?
Hallo ,
ich habe eine Ferienwohnung für 2 Jahre gemietet. Aber nach 6 Monaten hat der Vermieter die Wohnung während meiner Abwesenheit geräumt. Der Vermieter hat einige meiner Wertsachen beschlagnahmt?
- Grund des Vermieters für die Räumung : Kleine Schäden in der Wohnung.
- Keine Mietrückstände von meiner Seite ( alle Mieten werden pünktlich bezahlt ).
Ich bitte um Ihre Hilfe und Vorschläge
Mit freundlichen Grüßen
Jj
2 Antworten
Nimm Kontakt zu einem Anwalt auf. Am Besten gleich morgen früh. Das Vorgehen des Vermieters dürfte nach deiner Schilderung klar rechtswidrig sein. Vermutlich ist das auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Aber das soll dein Anwalt entscheiden. Wir können dir auch der Ferne nicht sinnvoll helfen.
Ob die Vermietung einer Ferienwohnung über zwei Jahre überhaupt zulässig ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, kann hier aber auch erst mal dahinstehen. Einen Zeitmietvertrag kann man im Regelfall (sofern nichts anderes vereinbart wurde) innerhalb dieser Frist überhaupt nicht ordentlich kündigen. Fristlos schon gar nicht. Und für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung hast du bisher keine Gründe genannt. Für eine Kündigung wäre außerdem der Zugang eines entsprechenden Schriftstücks (eigenhändig unterschrieben vom Vermieter, nix E-Mail, nix Telefon, nix WhatsApp!) bei dir notwendig gewesen. Auch das ist bislang nicht vorgetragen. Im Übrigen kann und darf der Vermieter eine solche Räumung selbst bei einer wirksamen Kündigung nicht ohne weiteres vornehmen. Dazu hätte er sich einen gerichtlichen Räumungstitel holen müssen.
Ich halte das Vorgehen des Vermieters daher nach wie vor für grob rechtswidrig und potentiell strafrechtlich relevant.
Answer hat alles wichtige geschrieben. Vermutlich wird es möglich sein dass dir die Polizei kurzfristig wieder Zutritt ermöglicht. Aber du solltest auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Der Vermieter hat den Eindruck, dass er meinen Vertrag jederzeit fristlos kündigen kann, da es sich um eine "Ferienwohnung" handelt ?