Räumung Ferienwohnung?

2 Antworten

Nimm Kontakt zu einem Anwalt auf. Am Besten gleich morgen früh. Das Vorgehen des Vermieters dürfte nach deiner Schilderung klar rechtswidrig sein. Vermutlich ist das auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Aber das soll dein Anwalt entscheiden. Wir können dir auch der Ferne nicht sinnvoll helfen.

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JJ2020 
Beitragsersteller
 20.07.2021, 10:36

Der Vermieter hat den Eindruck, dass er meinen Vertrag jederzeit fristlos kündigen kann, da es sich um eine "Ferienwohnung" handelt ? 

Answer123  20.07.2021, 15:19
@JJ2020

Ob die Vermietung einer Ferienwohnung über zwei Jahre überhaupt zulässig ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, kann hier aber auch erst mal dahinstehen. Einen Zeitmietvertrag kann man im Regelfall (sofern nichts anderes vereinbart wurde) innerhalb dieser Frist überhaupt nicht ordentlich kündigen. Fristlos schon gar nicht. Und für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung hast du bisher keine Gründe genannt. Für eine Kündigung wäre außerdem der Zugang eines entsprechenden Schriftstücks (eigenhändig unterschrieben vom Vermieter, nix E-Mail, nix Telefon, nix WhatsApp!) bei dir notwendig gewesen. Auch das ist bislang nicht vorgetragen. Im Übrigen kann und darf der Vermieter eine solche Räumung selbst bei einer wirksamen Kündigung nicht ohne weiteres vornehmen. Dazu hätte er sich einen gerichtlichen Räumungstitel holen müssen.

Ich halte das Vorgehen des Vermieters daher nach wie vor für grob rechtswidrig und potentiell strafrechtlich relevant.

Answer hat alles wichtige geschrieben. Vermutlich wird es möglich sein dass dir die Polizei kurzfristig wieder Zutritt ermöglicht. Aber du solltest auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.