Privatvermögen aus dem Ausland nach Deutschland überweisen - Was ist zu beachten?
Liebe Ratgebenden, Ich habe bereits in der Suche einen ähnlichen Thread gefunden (https://www.finanzfrage.net/frage/geld-aus-privatvermoegen-im-ausland-nach-deutschland-ueberweisen--), frage aber aufgrund anderer Details nochmals neu nach. Ich hoffe, das ist in Ordnung.... Wie ihr oben schon lesen könnt, geht es um einen Transfer von einem Betrag von um die 80000 Euro aus Kroatien. Das Geld stammt von einem Grundstück- und Hauskauf in dem ehemaligen Jugoslawien (heute Kroatien) im Jahre 1976. Finanziert wurde das Haus durch einen Gewinn und aus in Deutschland mit Erwerbstätigkeit erwirtschaftetem Lohn. Das Haus wurde für eigene Urlaube genutzt und im Jahr 2002 verkauft und auch in Kroatien besteuert (das allerdings komischerweise erst vor wenigen Jahren - ich weiß nicht, warum...). Das Geld liegt auf einem kroatischen Konto, der Wohnsitz ist Deutschland. Alles ist dokumentiert. Nun soll das Geld nach Deutschland überwiesen werden, um den Kauf einer Wohnung zu finanzieren. Meine Fragen sind folgende: - Soweit ich das verstehe, besteht die AWV-Meldepflicht, allerdings hat diese nichts mit dem Finanzamt zu tun. Richtig? - Muss dem Finanzamt der Übertrag des Geldes gemeldet werden? - Fallen in Deutschland Steuern auf das Geld an, wenn es überwiesen wird?
Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus!
2 Antworten
Du kannst das Geld einfach nach Deutschland transferieren. Es fallen hier wegen des Transfers keine Steuern an.
Ein Grundstücksverkauf in Kroatien interessiert das deutsche Finanzamt auch nicht, schon gar nicht, wenn der 15 Jahre zurück liegt.
Wenn Du in den letzten Jahren aber in Kroatien Zinsen auf das Geld bekommen hast, so waren die hier steuerpflichtig. Wenn Deine Kapitaleinkünfte (insgesamt) über 801,- Euro pro Jahr waren, könnten sich daraus noch Steuerachzahlungen ergeben.
Na sagen wir mal fahrlässige Steuerverkürzung und Selbstanzeige, da wird nicht viel passieren.
Ganz vielen Dank für die schnellen und kompetenten
Antworten!
Das hilft mir schon sehr weiter! Eine Frage habe ich leider
noch: Die Zinseinkünfte wurden bereits in Kroatien versteuert. Ist dennoch eine Steuer in Deutschland hinsichtlich der Zinseinkünfte zu leisten?
1. Da die Höhe der Kroatischen Steuer nicht bekonnt ist, kann man nicht sagen, ob da noch eine Differenzzahlung dazu kommt.
2. Eigentlich hätten die Steuern in Kroatien nicht anfallen dürfen, wenn man dort eine Ansässigkeitsbescheinigung für Deutschland vorgelegt hätte, denn damit wärst Du "Steuerausländer" und im Normalfall steuerfrei.
3. Wenn Du gefragt werden solltest, nachdem das Haus hier bezahlt ist, so einfach die Steuerzahlungen aus Kroatien beim finanzamt vorlegen.
Danke für die hilfreiche Info! Die Steuern wurden in Kroatien offensichtlich erst in den letzten beiden Jahren gezahlt (das wusste ich bis gerade eben nicht...), das bedeutet, dass eine Nachzahlung in Deutschland fällig werden würde. Ich müsste nun einfach die Zinseinkünfte von den Jahren beim Finanzamt angeben und dementsprechend die Steuern nachzahlen, richtig? Dann hätte alles seine Richtigkeit.
Entschuldigung, ich habe auch nicht immer gleich alle Infos parat. Vielen Dank für die Geduld! :-)
Ja, Meldepflicht nach AWV besteht. Deine hiesige Empfängerbank sollte Dir bei dieser Meldung helfen (können), wenn Du ihr die genannten Details (Kapitaltransfer von Auslandsvermögen) auch mitteilst.
Die einkommensteuerliche Frage wurde bereits von wfwbinder und Snooopy155 beleuchtet.
Falls der Fragesteller/in in den letzten Jahren auch EkSt-Erklärungen beim Finanzamt eingereicht hat und hierbei ausländische Zinseinkünfte nicht oder unvollständig deklariert hat, dann kann dies nun auffliegen und den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.