Prismalife Kündigen

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Hallo, da haben sich schon viele Menschen mit abgeärgert. Wenn Sie einfach mal "Prisma Life Kündigung" googeln, dann finden Sie diverse Hinweise, auch auf ein Urteil in zwei diesbezüglichen Revisionsverfahren Anfang diesen Jahres. Da geht es um den Kündigungsausschluss der Kostenausgleichsvereinbarung und darum das dieser eine unangemessende Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellt. Entscheidend ist wohl, dass in den verhandelten Fällen keine wirksame (deutlich gestaltete) Widerrufsbelehrung inkl. Hinweis auf die Kostenausgleichsvereinbarung vorhanden war.

Wenn dem bei Ihnen auch so ist, dann könnte u.U. Ihre die 30-tägige Widerrufsfrist noch gar nicht begonnen haben ! Bitte verstehen Sie diese Ausführungen als Hinweise und keinesfalls als Rechtsberatung.

VG,