Paket von Nachbar angenommen, und verschwunden?
Moin, am Montag wurde ein Päckchen bei mir zugestellt. Mein Nachbar (der auch mein altes Fahrrad geklaut hat) hat es angenommen (ich habe auch ein Infozettel von DHL mit dem Namen des Nachbars) aber meint er hätte es mir vor die Tür gelegt. Dort ist es aber nicht und ich weiß dass er es hat oder weggeworfen hat. Zudem selbst wenn es vor der Türe wäre, wäre es trotzdem seine Schuld falls es jemand anders mitgenommen hat. Bei DHL schon angerufen die meinten ihr Job wäre getan.
Meine Frage wäre nun, was wäre denn der nächste Schritt. Will den Hund nicht direkt Anzeigen oder klatschen.
danke im vorraus
3 Antworten
Hast du DHL mal eine Erlaubnis gegeben, Pakete für dich bei Nachbarn abzugeben? Wenn ja, wirst du wohl deinen Nachbarn verklagen müssen.
Wenn du das jedoch sicher bist, dass du das nicht getan hast, und außerdem der Verkäufer Gewerbetreibender ist und du Verbraucher i.S.d. BGB, kannst du auch versuchen, dem Verkäufer den Schwarzen Peter zuzuschieben.
- Wenn du bereits bezahlst hast, hast du deinen Teil des Kaufvertrages erfüllt (§ 433 Abs. 2).
- Der Verkäufer ist verpflichtet, dir die gekaufte Ware zu übergeben (§ 433 Abs. 1 BGB). Das ist nicht geschehen.
- Auch ein Gefahrenübergang im Sinne des § 446 BGB ist nicht erfolgt:
- § 447 Abs. 1 BGB ist nicht anwendbar, da der Käufer mutmaßlich Verbraucher ist (§ 475 Abs. 2 BGB). Der Gefahrenübergang erfolgt also erst mit Aushändigung der Sendung an den Käufer (§ 446 BGB). Eine Übergabe an einen nicht vorher vom Käufer ausdrücklich benannten (!) Nachbarn ist keine solche Übergabe an den Käufer und halt folglich auch keinen Gefahrenübergang zur Folge.
- Der Verkäufer hat seine Schuld aus dem Kaufvertrag somit nicht erfüllt. Der Käufer hätte grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Lieferung der Ware. Der Verkäufer kann sich zwar über den § 243 Abs. 2 BGB auf den Ausschluss der Leistungspflicht gem. § 275 Abs. 1 BGB berufen, verliert dann aber auch den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises (§ 326 Abs. 1 BGB), bereits erfolgte Zahlungen können gem. § 326 Abs. 4 BGB zurückgefordert werden.
Das kann aber dazu führen, dass du statt dem Nachbarn dann den Verkäufer verklagen musst.
Zu der rechtlichen Einschätzung siehe auch die Ausführungen der Kanzlei Keller-Stoltenhoff.
Eine Strafanzeige wegen Unterschlagung u. a. ist ein Schritt. Wenn das Paket bei deinem Nachbarn aufgefunden wird, bekommst du es "relativ zügig" (in einigen Monaten) wieder. Aber ob der Tatverdacht für eine HD reicht? Vermutlich nicht. Dann bleibt dir nur noch der zivile Rechtsweg, um dein Paket zurückbekommen. Das gleiche gilt, wenn der Nachbar das Paket nicht mehr hat. Den Schadensersatzanspruch wirst du ebenfalls zivilrechtlich einklagen müssen.
Also wenn du DHL erlaubt hast Pakete bei deinen Nachbarn zu liefern musst du ihn leider verklagen. Und vor allem wenn es etwas teueres war.
Wen nicht dann müssten sie es an den nächstliegenden Post Absender oder so abgeben! Das ist bei uns auch so
Hast du bei einem Händler gekauft , dann schreibe dem , das du deine Ware noch nicht erhalten hast . Punkt , und nicht mehr .
hab DHL nie die Erlaubnis erteilt Pakete an unseren Nachbarn zu geben. Das machen die andauernd. War ein Päckchen von einem Bekannten, also kann ich nichts auf der Verkäufer schieben. Also wird es wohl eine Anzeige gegen mein Nachbar geben. Wäre dies dann der richtige Schritt?