Wie bucht man eine Rechnung über das Nutzungsrecht an einem Bild, gehört das zum Anlagevermögen?

1 Antwort

Rechte, egal ob Verwertungsrechte, Lizenzen usw. werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden, als 

immaterielle Anlagegüter

aktiviert.

Sind diese Recht auf Zeit gewährt, werden sie auch auf Zeit abgeschrieben, sonst ist ggf. nur Teilwertabschreibung möglich.