Muss ich eine Klarna Rechnung bezahlen, wenn der Händler mich betrügt?
Hallo an alle,
ich habe zwei Uhren über zwei separate Bestellungen bei woodoclock bestellt. Diese waren qualitativ minderwertig und kamen zudem trotz Versprechen deutlich nach Weihnachten an.
Also habe ich mich an den Kundenservice gewandt um diese zurückzuschicken. Auf meine Nachfrage hin, ob ich beide in einem Paket zurückschicken kann, kam keine Antwort.
Also habe ich das getan (pro Paket 40€ Versandkosten) und Woodoclock darüber unterrichtet.
Ich habe Versandnachweis vom versicherten Versand und eine Zeugenaussage, dass alles vollständig verpackt wurde.
Woodoclock behauptet, es wäre nur eine Uhr im Paket gewesen. Sie reagieren nicht auf meine Emails und ich habe keine Möglichkeit das Problem zu lösen.
Ich habe mich mit dem Emailschriftverkehr an Klarna gewandt. Der Supportmitarbeiter pflichtete mir bei, dass ich Recht habe und das so nicht laufen könne und meinte er gibt das an die zuständige Abteilung weiter.
Nichts ist passiert und nach ein paar Wochen waren einfach nur Mahngebühren auf meiner Rechnung. Dieser Vorgang hat sich zwei/drei Mal wiederholt, bis dann das Inkassobüro anfing mir Briefe zu schreiben.
Das heißt, weder Klarna reagiert auf mein Anliegen und setzt sich damit auseinander, noch Woodoclock. In beiden Fällen kann ich nachweisen, dass ich mich um eine Lösung des Problems bemüht habe.
Weiterhin zahle ich online ja auf Rechnung um mich vor genau solchen betrügerischen Unternehmen zu schützen. Wie sinnfrei ist es denn, wenn ich dann, trotz Betrugsfall, das Geld bezahlen muss und das "fraud protection" Versprechen von Klarna ein absoluter Witz ist? Meiner Ansicht nach war es nicht klar kommuniziert, dass ein Kauf auf Rechnung mir keinen Schutz vor Betrugsversuchen bietet, was irreführend war, da ich Klarna ja sonst gar nicht hätte verwenden müssen.
Ist Klarna hier rechtlich gesehen tatsächlich auf der sicheren Seite und ich muss die Rechnung plus Inkasso bezahlen, obwohl ich beweisen kann, dass ich betrogen werde?
Danke für eure Hilfe.
3 Antworten
ich kann nur soviel beisteuern, als zumindest in der widerrufsbelehrung steht, dass der käufer die rücksendekosten für die fahren trägt, nicht aber, dass es verboten ist, alles in einem paket zu senden.
in den agb findet sich noch dieser abschnitt:
10. STREITBEILEGUNGDie Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
nichtsdestotrotz hat das mit klarna natürlich nichts zu tun...
Tja, Klarna ist solange im Recht, bis Du das mit dem Händler geklärt hast.
Klarna tritt hier nur als Gehilfe für die finanzielle Abwicklung auf und reagiert auf Informationen vom Verkäufer.
Gehe zum Anwalt.
Danke für deine schnelle Antwort. Das heißt es hilft mir auch gar nichts, dass Klarna trotz entsprechender Aussagen auf der Webseite nichts getan hat um mir bei der Lösung des Problems zu helfen und auch nicht eindeutig kommuniziert hat, dass das kein echter Kauf auf Rechnung ist?
Klarna ist hier leider der falsche Ansprechpartner.
Diese sind nur der Zahlungsabwickler. Das Problem welches du hast, muss mit dem Händler geklärt werden.
Eine Rechtsberatung wäre ein Ratsamer Weg.
und ich muss die Rechnung plus Inkasso bezahlen, obwohl ich beweisen kann, dass ich betrogen werde?
Schwierig. Was du nicht bezahlen musst, sind überhöhte Gebühren. Ohne die Forderungsaufstellung zu kennen, kann ich da wenig zu sagen was O.K. wäre und was nicht.
Forderung widersprechen und jeglichem Mahnbescheid, ist hier empfehlenswert.
~ Experte: Inkasso (GF.net)