Muss ich die Sterbeversicherung im Nachlass angeben wenn ich Bezugsperson bin?
1 Antwort
Grundsätzlich fällt die Leistung aus der Sterbegeldversicherung nicht in den eigentlichen Nachlass, wenn Du als Bezugsperson eingetragen bist.
Du erhältst Du die Versicherungsleistung,denn es gilt der Grundsatz Bezugsrecht geht vor Erbrecht.
Dem Nachlassgericht muss die Leistung des Sterbegeldes nicht gemeldet werden, denn die Kosten der Bestattung trägst Du.