Muss ich den Kindergartenzuschuss in der Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo?
Hallo, mein Mann bekommt zusätzlich zu seinem Gehalt einen Kindergartenzuschuss von seinem Arbeitgeber. Jetzt sitze ich über der Steuererklärung und weiß nicht, ob ich den Kindergartenzuschuss irgendwo eintragen muss. Er ist auf der Lohnsteuerkarte nicht aufgeführt und natürlich im Bruttoarbeitslohn nicht enthalten (da steuerfrei). Ich weiß, dass ich jetzt die Kinderbetreuungskosten nicht steuerlich absetzen kann. Werde die Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung einfach weglassen. Aber muss ich die Gesamtsumme (eines Jahres) des Kindergartenzuschusses in der Steuererklärung irgendwo angeben?
1 Antwort
Übernimmt der Chef die Zahlung aller Kosten, ist dieser Betrag über die eigene Steuererklärung nicht noch einmal absetzbar. Ist klar ! Du darfst nur noch Falls erfolgt, die überschießende Differenz ansetzen. In der Steuererklärung einzutragen auf: Anlage Kind (Seite 3 „Kinderbetreuungskosten“). Meine ich ? K.
Danke für Deine Antwort. Allerdings hast Du meine Frage nicht richtig verstanden. FREDL2 hat aber die Antwort auf den Punkt gebracht.