Muss ich den Kindergartenzuschuss in der Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo?

1 Antwort

Übernimmt der Chef die Zahlung aller Kosten, ist dieser Betrag über die eigene Steuererklärung nicht noch einmal absetzbar. Ist klar ! Du darfst nur noch Falls erfolgt, die überschießende Differenz ansetzen. In der Steuererklärung einzutragen auf: Anlage Kind (Seite 3 „Kinderbetreuungskosten“). Meine ich ? K.


eisenherz13 
Beitragsersteller
 04.12.2012, 19:58

Danke für Deine Antwort. Allerdings hast Du meine Frage nicht richtig verstanden. FREDL2 hat aber die Antwort auf den Punkt gebracht.